Statuten
Die CDU legt die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung in Satzungen, so genannten Statuten, nieder. Parteien in Deutschland sind dazu nach §6 des Parteiengesetzes verpflichtet. Die Statuten beinhalten unter anderem neben dem Tätigkeitsgebiet der Partei, die Regelung zur Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten, die allgemeine Gliederung der Partei, Beschlussfassungsvorschriften, den Aufbau der Parteiorgane sowie Finanzierungsvorschriften. Der Vorstand hat dem Bundeswahlleiter die Satzung und das Programm der Partei, den Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen, sowie die Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes mitzuteilen. Die hier eingestellten Broschüren zum Statut enthalten die jeweils aktuellen Beschlusslagen der CDU zu:
1) Finanz- und Beitragsordnung (FBO)
2) Parteigerichtsordnung (PGO)
3) Geschäftsordnung der CDU (GO-CDU)
4) Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU (BFAO) und über das
5) Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
1950
1951
Bundesparteigerichtsordnung
Geschäftsordnung für die Ausschüsse der CDU
1956
1960
1962
1967
1969
1970
1971
1973
1975
1977
1980
1981
1983
1984
1986
1987
1989
1990
1992
1993
1994
1995
1996
2000
2002
2003
2004
2005
2007
2011
2012
Änderung des Statuts und der Finanz- und Beitragsordnung beim 25. Parteitag
Navigation
Zum Thema
Kontakt
Konrad Kühne

Konrad Kühne
Tel. +49 2241 246-2580
Fax +49 2241 246-2669
Konrad.Kuehne[at]kas . de
