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Konrad-Adenauer-Stiftung stellt Arbeitspapier zur Verwendung von Stasi-Informationen vor

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Die Diskussion über die Verwendung der Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit hat sich in den vergangenen Monaten auf die Frage zugespitzt, ob die Stasi-Unterlagen auch in der aktuellen politischen Auseinandersetzung verwertet werden dürfen. Im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur "Parteispendenaffäre" wird darüber gestritten, ob der Ausschuss personenbezogene Informationen über Politiker einsehen darf, die von der Staatssicherheit durch illegale Abhörmaßnahmen gewonnen wurden. Letztlich geht es in der Kontroverse darum, ob das Informations- und Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsschutz vorrangig ist.

Das Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung, das am Donnerstag vorgestellt wird, möchte in diesem Zusammenhang über die Zweckbestimmung der Stasi-Unterlagen-Gesetzes informieren. Eingehend wird in dem Papier der Konrad-Adenauer-Stiftung die Frage behandelt, inwieweit Parlamentarische Untersuchungsausschüsse bei ihrer Beweiserhebung den grundsätzlich garantierten Schutz von personenbezogenen Daten einschränken dürfen.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung lädt Sie herzlich ein zur Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Arbeitspapiers_ der Konrad-Adenauer-Stiftung über die Verwendung der Stasi-Informationen am Donnerstag, den29. März um 10.30 Uhr in die Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung, Tiergartenstrasse 35, 10785 Berlin.

Die Präsentation des Arbeitspapiers übernimmt der MdB Hartmut Büttner. Büttner ist stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses und Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und Mitglied des Beirats der Gauck-Behörde.

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