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Доклад
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Querdenker

Verschwörungstheorien und deutsche Extremisten in der Coronapandemie

Vortrag mit anschließender Diskussion

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Подробности

Die „Querdenker“-Szene ist seit dem Frühjahr 2020 wesentlicher Bestandteil der Corona-Demonstrationen und verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz erhoben ihre Organisationsstrukturen – nicht die breite Mehrheit der Teilnehmer ihrer Corona-Demonstrationen – ab Dezember 2020 zum Beobachtungsobjekt Extremismus, das Bundesamt für Verfassungsschutz für das gesamte Bundesgebiet am 28.4.2021. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht seither von einem neuen Phänomenbereich Extremismus aus, „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung von Staatlichkeit“, allerdings stellen verschiedene Verfassungsschutzbehörden fest, dass es personelle Überschneidungen innerhalb der „Querdenker“-Szene zu Rechtsextremisten sowie „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ gibt.

In Bezug auf „Corona-Proteste“, Corona-Kleinkundgebungen, „Corona-Spaziergänge“ sowie Corona-Versammlungen stellte das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem medial so bezeichneten „Sturm auf den Reichstag“ im August 2020 fest, dass das Teilnehmerfeld bis dahin „äußerst heterogen, in seinem Kern jedoch demokratisch“ war. Jedoch konstatierten die deutschen Verfassungsschutzbehörden schon vor diesem „Sturm auf den Reichstag“, dass ab dem Frühjahr 2020 „mehrere rechtsextremistische Protagonisten“ dazu aufgerufen hatten, „sich an den Demonstrationen gegen die Beschränkungsmaßnahmen organisationsübergreifend zu beteiligen und bei Kundgebungen außerhalb des rechtsextremistischen Spektrums Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen“.

Thematisiert werden in diesem Vortrag u.a. folgende Inhalte:

  • Einschätzung der Bundesregierung und der Verfassungsschutzbehörden – Vor und nach dem „Sturm auf den Reichstag“
  • Ideologieelemente
  • Auswertung der ersten Studien zu „Querdenkern“
  • Berührungspunkte zu „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“
  • Verschwörungstheorien als Radikalisierungsfaktor
  • Gewaltpotenzial der „Querdenker“
  • Neuer Phänomenbereich von Extremismus „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung von Staatlichkeit“

програма

Corona-Hinweis

Teilnahmevoraussetzung ist die Einhaltung der aktuell geltenden Corona- und Hygieneregeln. Grundlagen sind die Berliner Coronaschutzverordnung, die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie das Hygienekonzept des Veranstaltungsortes. Über vereinzelte Abweichungen davon informieren wir bei den jeweiligen Veranstaltungen.

Derzeit werden unsere Veranstaltungen gemäß der 3G-Regeln durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich geimpft oder genesen sind oder ein tagesaktueller Nachweis eines offiziell bescheinigten, negativen Coronatests (max. 48 Stunden alt) vorgelegt wird. Über Veranstaltungen nach der 2G-Regelung werden Sie informiert.

Eine medizinische Maske ist zu tragen, die auf dem Sitzplatz abgelegt werden kann. Zum Kontaktnachweis werden die Personendaten erfasst.

Aufgrund aktueller Entwicklungen können Programmänderungen erforderlich werden.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

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