Kassageschäfte: Transaktionen an der Börse, die sofort oder ganz kurzfristig zu erfüllen sind.
Termingeschäfte: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an der Börse über die Lieferung von
Wertpapieren, Devisen oder Waren werden die Vertragskonditionen, insbesondere der Kurs,
festgelegt. Die Erfüllung der Geschäftsvereinbarungen erfolgt zu einem abgesprochenen
späteren Termin.