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Bosnien und Herzegowina (BiH) durchlebt seit Mitte 2021 eine tiefe verfassungsrechtliche und politische Krise. Nachdem 2021 mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH (VerfG BiH) und eine wichtige Entscheidung des Hohen Repräsentanten für BiH (HR BiH) zur Frage des Staatseigentums und der Kompetenzen des Staates BiH ergangen waren, hat es auf der gesamtstaatlichen Ebene keine nennenswerte gesetzgeberische Aktivität gegeben. Damit sind das Parlament und die Regierung von BiH ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen und haben faktisch weiter an Bedeutung verloren. Die Schwächung des Zentralstaates nützt indessen den Sezessionisten in BiH, die den Staat zunehmend destabilisieren. Das VerfG BiH und der HR mussten im Jahr 2022 mehrere bedeutende Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen und die unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen am 2. Oktober 2022 erfolgreich abgehaltenen Wahlen lassen hoffen, dass die Organe des Gesamtstaates gefestigt werden. Die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten am 15.12.2022 könnte zudem zum Momentum für eine dringend notwendige Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in BiH werden.
Bez utjecaja i iskustva Angele Merkel kao šefice najveće države članice EU po broju stanovnika, Evropska unija se suočava sa novim izazovima.
Am 18. Mai 2021 entschied der EuGH in einem lang erwarteten Urteil über die von den rumänischen Gerichten zu beachtende Rechtsnatur und Bindungswirkung des Kooperations- und Kontrollverfahrens (auch als „Verfahren für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens“ genannt – fortan: VZÜ) und der Fortschrittsberichte der EU-Kommission. Daneben äußerte sich der EuGH zu verschiedenen Rechtsänderungen betreffend die institutionelle Ausgestaltung der Justiz in Rumänien, die durch die in der Öffentlichkeit stark kritisierten Justizreform in den Jahren 2017-2019 eingeführt wurden. Hierbei muss jedoch klar unterschieden werden zwischen der Phase der PSD-geführten Regierungen, welche für diese „Reformen“ verantwortlich war, und den Regierungen unter Führung der EVP-Mitgliedspartei PNL, welche seit Oktober 2019 die Regierung stellen und die PSD-„Reformen“ sowohl ablehnen als auch aktuell im parlamentarischen Verfahren rückgängig machen.
In den vergangenen Wochen konzentrierte sich die mediale Aufmerksamkeit auf die zunehmend prekäre Situation an den EU-Außengrenzen im Mittelmeerraum. Doch auch an Europas östlichen Außengrenzen zeichnet sich das Dilemma der europäischen Migrationspolitik ab. Wieder sind staatliche Einrichtungen zur Unterbringungen von Migranten überlastet. Wieder bemühen sich viele Migranten, der Registrierung zu entgehen, um in bestimmte EU-Staaten, wie Frankreich oder Deutschland, weiterreisen zu können. Wieder suchen viele Unterschlupf in verlassenen Häusern und leerstehenden Gebäuden, in denen es an Zugang zu sauberem Wasser, zu Elektrizität und der Möglichkeit, zu heizen, fehlt. Erneut versuchen Migranten, an den Grenzbeamten vorbei die Grenze zu überqueren. Diese Situation ist zwar nicht neu. Besonders im Winter des letzten Jahres stand diese Situation in Bosnien und Herzegowina im Fokus der Aufmerksamkeit. Doch diesmal findet das „Spiel“, das sich durch den wiederholten Versuch des unbemerkten Grenzübertritts auszeichnet, nicht an den bekannten Grenzen wie der bosnischen statt. Das „Game“, wie es die Migranten selbst nennen, wenn sie wiederkehrend versuchen, illegal die Grenzen zu überqueren bis sie erfolgreich sind, hat sich verlagert. Denn während die sogenannte Balkanroute bisher überwiegend durch Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien und Ungarn verlief, liegt nun auch Rumänien auf der Route.
Rumänien befindet sich seit seinem Betritt zur Europäischen Union in einem Prozess der Entwicklung hin zur Harmonisierung mit den fundamentalen Grundsätzen und Prinzipien, für die die EU steht. Diese Entwicklung wird von der Europäischen Kommission seit dem Beitritt im Jahr 2007 durch das Kooperations- und Kontrollverfahren (auch als „Verfahren für Zusammenarbeit und Überprüfung“ bezeichnet, VZÜ, engl. CVM) begleitet. Im Rahmen der ursprünglich als kurzfristig geplanten, mittlerweile knapp anderthalb Jahrzehnte andauernden Monitoring berichtet die Europäische Kommission jährlich über die Fortschritte der Mitgliedsstaaten Bulgarien sowie Rumänien in Bezug auf deren rechtsstaatliche Entwicklung. Momentan sind gleich mehrere Fälle, die sich mit zentralen Aspekten des rumänischen Justizsystems befassen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängig. Neben einer Bewertung der in Rumänien umstrittenen Justizreformen der Jahre 2017-2019 ist auch die Frage, inwieweit die CVM-Empfehlungen der EU-Kommission verbindlich sind, Gegenstand von in Kürze zu erwartenden Entscheidungen. Schon die Analyse der beim im Luxemburg ansässigen Gerichtshof anhängigen Fälle sowie der Anträge des Generalanwalts lassen eine Reihe von Schlüssen zu.
Der aktuelle Gesetzesentwurf für eine Lustration in der Republik Moldau wird in seiner derzeitigen Form die Politisierung des Beamtentums weiter stärken, und den Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption den Wind aus den Segeln nehmen.
Am 5. November trat Hashim Thaçi, der Präsident der Republik Kosovo und ehemaliger politischer Kopf der UÇK (Kosovarische Befreiungsarmee), nach Bestätigung seiner Anklage vor dem Kosovo-Sondertribunal in Den Haag, von seinem Amt als Staatspräsident zurück. In einer Pressekonferenz erklärte Thaçi, er lege sein Amt als Präsident zur Wahrung der Integrität des Kosovo nieder und werde sich nach Den Haag begeben. Wenige Stunden zuvor hatte Kadri Veseli, Vorsitzender der PDK (Demokratische Partei Kosovo, drittstärkste Partei bei den Wahlen 2019), ehemaliger Präsident des Parlaments und während des Krieges Chef des kosovarischen Geheimdienstes, erklärt, dass auch die Anklage gegen ihn in Den Haag bestätigt worden sei und dass er sich freiwillig dem Sondertribunal stellen werde.
The case "Camelia Bogdan v. Romania", involving a Romanian judge, represents a further stage in the litigations of representatives of the Romanian judiciary before the European Court of Human Rights (ECtHR). The case is to be viewed in the context of the disputes between the Romanian judiciary and the Social Democrat-led coalition in power until 2019. Camelia Bogdan (the applicant) was temporarily suspended from her office for questionable reasons without being able to effectively challenge the relevant decision. This is illegal according to a decision of the ECtHR of October 2020. Her right to a fair trial (Article 6 (1) ECHR) was infringed.
Am 11. Juni 2020 hat das moldauische Parlament das neue „Gesetz über Nichtregierungsorganisationen“ (NGO-Gesetz) verabschiedet. Es wurde rasch zu einem Zankapfel innerhalb der von Sozialistischen Partei (PSRM) geführten Regierung. Eine Reform dieses Gesetzes wurde als Voraussetzung für die weitere EU-Makrofinanzhilfe genannt. Hauptneuerungen betreffen Regeln zur Unterstützung von Parteien durch NGOs. Knapp einen Monat nach Verabschiedung liegt der offizielle Gesetzestext zwar noch immer nicht vor, Kernelemente sind aber bekannt und werden nachfolgend kurz dargestellt.
Die jetzige Leiterin der neu geschaffenen Europäischen Staatsanwaltschaft, Laura Codruța Kövesi, stammt aus Rumänien. Dort war sie sechs Jahre lang Generalstaatsanwältin und ab 2013 Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde (DNA), bis sie im Juli 2018 in einem umstrittenen Verfahren und nach einer Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts entlassen wurde. Gegen diese Entlassung hatte sich Kövesi an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewendet. Am 5. Mai 2020 urteilte der EGMR nun, dass ihre Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Der Gerichtshof hat in diesem insbesondere in Rumänien mit Spannung erwarteten Urteil festgestellt, dass der rumänische Staat durch die Entlassung von Kövesi, ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf ein faires Verfahren (Artikel 10 bzw. Artikel 6 Abs. 1 EMRK) verletzt habe.