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Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens vom 27. Januar 2016 hat die Europäische Kommission in ihrem Bericht an das Europäische Parlament und dem Rat Rumänien anhaltende Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption bescheinigt, die „Anzeichen von Nachhaltigkeit“ erkennen ließen.
Seit dem EU-Beitritt Bulgariens undRumäniens am 1.1.2007 erstattet dieEuropäische Kommission dem EuropäischenParlament und dem Rat mindestenseinmal jährlich Bericht über dieFortschritte, die beide Länder im Rahmendes Kooperations- und Überprüfungsmechanismuserzielt haben. DieserMechanismus war 2006 von derKommission eingerichtet worden, weilbeide Länder trotz erzielter Fortschrittebeim Aufbau eines Rechtsstaates weiterhinDefizite aufwiesen, deren Behebunggefördert aber auch überwachtwerden sollte. Zu diesem Zweck wurdenbeiden Ländern "Benchmarks" aufgegeben.
In Bulgarien wird derzeit ein Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch kontrovers diskutiert. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass die Kritik daran an vielen Stellen berechtigt ist.
Die Abgeordnetenkammer von Rumänien hat am 10. Dezember 2013 zwei Gesetze zur Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, die im Falle des Inkrafttretens zur Aushöhlung der Korruptionsbekämpfung führen dürften. Die Abgeordnetenkammer hat in diesem Bereich die endgültige Entscheidungsbefugnis; der Senat ist nicht mehr zu beteiligen.
In Bulgarien hat die von der Bulgarischen Sozialistischen Partei und der DPS (Partei der bulgarischen Türken) getragene und von der rechtsextremistischen Ataka-Partei tolerierte neue Regierung bereits kurz nach der Konstituierung der neuen Nationalversammlung Fakten geschaffen, die deutschen rechtsstaatlichen Grundsätzen diametral widersprechen.
In kürzester Zeit hat die Parlamentskommission zur Reform der Verfassung Vorschläge erarbeitet und vorgelegt, einige davon sind durchaus positiv zu bewerten, andere wirken unausgegoren, wieder andere geben Anlass zu erheblicher Besorgnis.
Am 25. November 2011 nahm das Parlament der Republik Moldau die vom Justizministerium erarbeitete Strategie zur Reform des Justizsektors an, die Anfang 2012 durch einem entsprechenden Aktionsplan vervollständigt wurde. Das Ziel der Strategie ist der Aufbau eines den europäischen Standards entsprechenden Justizwesens, das auf den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Transparenz, professionellen Kompetenz und der Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft beruhen soll. Dadurch sollen der Rechtsstaat konsolidiert und die Achtung der Men-schenrechte gewährleistet werden.
Die EU-Kommission zieht nach fünfjähriger Mitgliedschaft beider Länder in der EU eine Bilanz
Im Sommer 2012 wird die EU-Kommission eine Gesamtbewertung der Fortschritte vorlegen, die Bulgarien und Rumänien seit ihrem EU-Beitritt 2007 im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens erzielt haben.
Der Bericht der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens beginnt traditionell mit einer zusammenfassenden Einleitung, die im vergangenen Jahr nicht unterschiedlicher hätte ausfallen können.