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La Voz Jurídica: Desafíos y Retos del Derecho hacia el Bicentenario

Presentación Revista

El lunes 20 de diciembre a las 6:00 p.m., a través de Facebook Live, se llevó a cabo la presentación de la segunda edición de la revista “La Voz Jurídica: Desafíos y retos del derecho hacia el bicentenario”, elaborada en colaboración entre la Carrera Profesional de Derecho de la Universidad Antonio Ruiz de Montoya y la Fundación Konrad Adenauer.

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Präsentation

Die Vortragsrunde stand unter Leitung von 3 Fachleuten, die Artikel für die Zeitschrift geschrieben haben: Mg. Felipe Paredes San Román, ehemaliger stellvertretender Justizminister; Mg. Jorge Luis Salas Arenas, Präsident des Nationalen Wahlausschusses, und Mg. Marilyn Aróstegui, Beauftragte des Programms für indigene Völker der peruanischen Ombudsstelle.

Felipe Paredes San Román erläuterte die Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Einrichtungen stehen, um den Bürgern bessere Lebensbedingungen zu bieten. In diesem Zusammenhang ging er auf die Gefährdung von Häftlingen und Mitarbeitern der INPE [Nationale Strafvollzugsbehörde] durch COVID-19 ein und erläuterte, wie eine Reihe von Protokollen und Maßnahmen eingeführt wurden, die es ermöglichten, die Auswirkungen der zweiten Welle des Virus abzuschwächen. Er äußerte sich auch zur Einrichtung einstweiliger Aufnahmezentren, die zum Schutz und zur Sicherstellung der Gesundheit der Gesellschaft eingerichtet wurden. Der Referent Jorge Luis Salas Arenas verwies in seinem Vortrag auf die konventionellen und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aus der Verurteilung von Freigesprochenen in Peru ergeben. Diesbezüglich brachte er vor, dass die Kassation keine Lösung für das Problem darstellt, da diese Maßnahme ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, der nur einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen vorbehalten ist und daher der Anteil der Unzulässigkeit sehr hoch ist. Er betonte auch, dass Peru eine gesetzliche Regelung braucht, da es möglich ist, dass jemand, der freigesprochen wurde, irgendwo in Peru nach Bestimmungen verurteilt wird, die nicht regulär, aber in der Strafprozessordnung zu finden sind.

Abschließend verwies Marilyn Aróstegui auf die Auswirkungen der Pandemie hinsichtlich der Ausübung des Rechts auf Zugang zur Rechtsprechung durch außergerichtliche Schlichtung und erwähnte, dass COVID-19 alle dazu gezwungen hat, das bisherige System der Justizverwaltung zu überdenken und nach Wegen zu suchen, es effizienter zu gestalten. So bringt sie einige Probleme des Systems der Rechtsprechung zur Sprache, wie z.B. Verfahrenslast, mangelnde Transparenz und Ineffizienz, sprachliche und geografische Probleme, die den Zugang einschränken, systematische Korruption sowie eine komplexe und technische Sprache. In diesem Rahmen schlägt sie die außergerichtliche Schlichtung als ergänzendes Mittel für den Zugang zur Rechtsprechung vor. Die Pandemie hat sich jedoch auf diese Art von Verfahren ausgewirkt und forderte die virtuelle Anpassung der Dienstleistungen. So kam es in den Jahren 2018-2021 landesweit zu einem Rückgang der Zahl der Anträge auf den kostenlosen Schlichtungsdienst. Sie stellte ferner Überlegungen dazu an, dass die Verantwortung für die Förderung der Vorteile der außergerichtlichen Schlichtung nicht nur bei den zuständigen Stellen wie dem Ministerium für Justiz und Menschenrechte liegt, sondern auch bei der Rechtsgemeinschaft wie Dozenten und Hochschule, um eine Kultur des Friedens zu fördern.

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