Böhm, Franz
Böhm, Franz
geb. am 16.02.1895, gest. am 26.09.1977
Böhm hat die Entwicklung von Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik in der Bundesrepublik und nicht zuletzt auch in der heutigen Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Er hat die wissenschaftlichen Voraussetzungen für ein Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschaffen, ein Recht, das es ermöglicht, gegen Preiskartelle, Verdrängungswettbewerb oder Monopolbildungen durch Unternehmenszusammenschlüsse vorzugehen.
Böhm hat in den zwanziger Jahren
des 20. Jahrhunderts und mit konkreten
Erfolgen nach dem Zweiten Weltkrieg
die Erkenntnis vermittelt, dass
wirtschaftlicher Wettbewerb als
Grundlage einer Marktwirtschaft
der rechtlichen Ordnung bedarf. Damit
setzte er sich gegen damals herrschende
Auffassungen von der Notwendigkeit
einer organisierten Wirtschaft
durch. Kartelle und Unternehmenskonzentrationen
wurden als
zwangsläufige Entwicklungen eines
Spätkapitalismus angesehen. Demgegenüber
wurde – von Böhm stark beeinflusst
– auch im politischen Raum
anerkannt, dass ein sich selbst überlassener
Wettbewerb zu seiner eigenen
Zerstörung führt, wenn Mittel
des Rechts nicht gegen Wettbewerbsbeschränkungen
eingesetzt werden
können.
Das Ergebnis ist in Deutschland ein
international anerkanntes hoch entwickeltes
Kartellrecht, das sich auch
auf die Fortbildung des Wettbewerbsrechts
in der Europäischen Gemeinschaft
ausgewirkt hat. Das Bundeskartellamt
und die Europäische Kommission
gehen auf dieser Grundlage
gegen wettbewerbsbeschränkende
Absprachen und Fusionen vor. Betroffene
können sich durch die Anrufung
der Gerichte gegen die Ausübung wirtschaftlicher Macht wehren.
Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
häufig nur als Kartellrecht
bezeichnet, ist zu einem
selbstverständlichen Bestandteil der
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
geworden (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Franz Böhm hat diese Entwicklung
zunächst begründet durch sein 1933
erschienenes Hauptwerk „Wettbewerb
und Monopolkampf“. In diese
Zeit fällt auch die Entstehung der
„Freiburger Schule“, in der Böhm gemeinsam
mit Walter Eucken federführend
wirkte. Sie bezeichnet eine
Richtung des Ordo-Liberalismus,
eine rechtliche Ordnung von Freiheiten,
die auch Grenzen gegenüber
staatlichem Wirken formuliert. An der
Entstehung des 1958 in Kraft getretenen
Kartellgesetzes hat Böhm als
Bundestagsabgeordneter mitgewirkt.
Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang
Professor Dr. jur.; Habilitation an der Universität Freiburg i. Br. 1933; Lehrtätigkeit an der Universität Jena, 1938 Entziehung der Lehrbefugnis aus politischen Gründen; 1946 bis zur Emeritierung 1962 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Frankfurt/M.; Böhm war Bundestagsabgeordneter der CDU von 1952-1964 und Leiter der deutschen Verhandlungsdelegation, die die Wiedergutmachungsverträge mit dem Staat Israel und den jüdischen Weltverbänden vereinbarte.
Literaturhinweise:
- Böhm, F. (1933), Wettbewerb und Monopolkampf, Berlin (Nachdruck 1964, Köln);
- Ders. (1937), Die Ordnung der Wirtschaft als geschichtliche Aufgabe und rechtsschöpferische Leistung, Stuttgart, Berlin;
- Ders. (1960), Über die Ordnung einer freien Gesellschaft, einer freien Wirtschaft und über die Wiedergutmachung, in: Mestmäcker, E.-J. (Hrsg.) , Reden und Schriften, Karlsruhe.
Ulrich Immenga