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Die Position der Kommunen im Gefüge der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung

- Eine exemplarische Auflistung -

Mit ihrem Öffentlichen Gesundheitsdienst, speziell der Nachverfolgung von Infektionsfällen durch die Gesundheitsämter, sind die Kommunen in ihrer Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung ihrer Bürger wieder stärker in den Focus gerückt. (Kommunale) Altenheime, als hotspots und Wohnort der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppe, stehen stellvertretend für die Verantwortung der Kommunen im Bereich der Pflege.

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Die KommunalAkademie möchte dies zum Anlass nehmen, anhand einer exemplarischen Auflistung die vielfältigen Aufgaben der Kommunen im föderalen Gefüge der gesundheitlichen (und pflegerischen) Versorgung zu verdeutlichen:

 

Organisation kommunaler Gesundheitskonferenzen

Diese existieren in 5 Bundesländern, darunter NRW und BW, wo sie eine Pflichtaufgabe darstellen.
Zentrale Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist es, auf örtlicher Ebene gesundheitsrelevante Informationen weiterzugeben und Fragen der gesundheitlichen Versorgung zu beraten. Zudem wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz bei der Gesundheitsberichterstattung mit.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich beispielsweise aus Vertretern folgender Institutionen zusammen: Beigeordnete/r der Kommune für Soziales, Jugend und Gesundheit o.ä. (Leitung), Verwaltung (z.B. Gesundheitsamt, Amt für Soziales und Wohnen u.a.), Politik (Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ausschuss für Migration und Integration u.a.), Akteure des Gesundheitswesens (Pflegekonferenz, Ärztekammer, Krankenhäuser u.a.)

 

Erarbeitung der kommunalen
Gesundheits-Berichterstattung

 

Organisation der kommunalen Pflegekonferenzen

 

Mitarbeit in Gesundheitsregionen

(s. Netzwerk Deutsche Gesundheitsregionen)

 

Betrieb von Medizinischen Vorsorgungszentren (MVZ)

Bundesweit existieren ca. 10 MVZ in kommunaler Trägerschaft, z.B. in der Stadt Schwarzenborn in Nordhessen als erstes kommunales MVZ in Hessen. Seit 2011 dürfen Kommunen MVZ gründen, 2015 wurde die Gründung nochmals erleichtert.

 

Mitarbeit in Projekten der integrierten Versorgung
nach § 140 SGB V

z.B. Gesundheitskiosk Hamburg Billstedt/Horn, Gesunder Werra-Meißner-Kreis

 

Mitarbeit im ​​​„Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland“

 

Gewährung von „Hilfe zur Pflege“ als Träger der Sozialhilfe nach SGB XII

 

Aufgabenträger Projekt des
​​​​​​​Gemeinsamen Bundes-Ausschusses (G-BA)
aus dem Innovationsfond

z.B. Oberbergischer Kreis: Projekt „OBERBERG_FAIRsorgt“

 

Aufgabenzuwachs für die Kommunen im Rahmen der
Pflegestärkungsgesetze I - III (SGB XI)

 

Beteiligung an Projekten der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

z.B. „Gesundheitliche Chancengleichheit“ und „Gesund aufwachsen“
Beispiele u.a. aus diesen Programmen finden sich in der Praxisdatenbank der KommunalAkademie „Kommunale Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention“

 

Aufgabenerweiterung und -anreicherung im Bereich des
​​​​​​​öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

„Die Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft soll ausgebaut werden und der Öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner Aufgabenvielfalt im Bereich des bevölkerungsbezogenen Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie des Gesundheitsplanung insgesamt gestärkt werden.“ (web-Seite Bundesgesundheitsministerium)

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Kontakt

Dr. Mechthild Scholl

Dr

Referentin KommunalAkademie

Mechthild.Scholl@kas.de +49 2241 246-4427 +49 2241 246-54427

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