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Entschließung zur Religions- und Glaubensfreiheit

Abschlusserklärung von NYCforb

Am Ende der internationalen Konferenz NYCforb verabschiedeten Parlamentarier eine New Yorker Erklärung zur Religions- und Bekenntnisfreiheit. Ferner richteten die Parlamentarier Schreiben an verschiedene Regierungen. In dem Brief an die vietnamesische Regierung wenden sich die Teilnehmer gegen das geplante Religionsgesetz, das die Kirchen in ihrer Tätigkeit reglementiert. Von der iranischen Regierung wird die Freilassung von zwei inhaftierten Pastoren verlangt. Die Abschlusserklärung hat folgenden Wortlaut:

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In dem Bewusstsein, dass es nach wie vor auf der ganzen Welt zu gravierenden Verstößen gegen die Religions- und Glaubensfreiheit kommt, die von Staaten, Staatsvertretern und nichtstaatlichen Akteuren begangen werden;

zur Kenntnis nehmend, dass im Rahmen von Studien eine Zunahme der Beschränkungen in Bezug auf die freie Ausübung der Religion bzw. des Glaubens festgestellt wurde und die Mehrheit der Weltbevölkerung in Ländern lebt, in denen die Freiheit, ihren Glauben friedlich auszuüben, eingeschränkt ist oder sein könnte;

in der Erwägung, dass eine Gruppe von Parlamentariern als Reaktion auf diese Verstöße im Juni 2014 in Oxford (Großbritannien) zusammengekommen ist, um über Möglichkeiten der Bekämpfung der Verstöße zu sprechen;

unter Hinweis darauf, dass im November 2014 Parlamentarier aus aller Welt im Nobelpreiszentrum in Oslo (Norwegen) zusammengekommen sind und sich verpflichtet haben, die Religionsfreiheit für alle zu fördern, und das International Panel of Parliamentarians for Freedom of Religion or Belief ("Internationales Parlamentariergremium für Religions- und Glaubensfreiheit") ins Leben gerufen haben;

unter Bekräftigung der in Oslo unterzeichneten Charta für Religions- und Glaubensfreiheit, die die Parlamentarier verpflichtet, Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu unterstützen sowie das Recht des Einzelnen, eine Religion bzw. einen Glauben auszuüben oder nicht auszuüben, den Glauben zu ändern, einen anderen Glauben ohne Zwang annehmen zu dürfen und den gewählten Glauben friedlich allein oder in Gemeinschaft mit anderen auszuüben;

unter Begrüßung der Einsetzung von Gremien in nationalen Parlamenten seit dem Treffen von Oslo, darunter in Brasilien, Norwegen und Pakistan, und der parteiübergreifenden Ausschüsse in Kanada, im Europäischen Parlament, in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten;

unter Kenntnisnahme und Begrüßung der Einsetzung der Internationalen Kontaktgruppe für Religions- und Glaubensfreiheit, die gleichgesinnte Regierungen zusammenbringt, die sich für die Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit in der ganzen Welt einsetzen;

in Würdigung der äußerst wichtigen Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Religionsführer und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, die versuchen, die Religions- und Glaubensfreiheit in ihrem Einflussbereich und in der Gesellschaft insgesamt zu fördern;

verpflichtet sich das International Panel of Parliamentarians for Freedom of Religion or Belief heute, am 19. September 2015, in New York, Maßnahmen zu unterstützen,

  • die sich für Menschen einsetzen, die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder anderen Glaubensformen verfolgt werden, und nachdrücklich die stärkere Beachtung der Religions- und Glaubensfreiheit fordern;
  • die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit als universelles, überall anerkanntes und nicht verhandelbares Menschenrecht - wie in der Allgemeinen Erklärung, im Völkergewohnheitsrecht und in Verträgen sowie im Rahmen der Tätigkeit von nationalen, regionalen und globalen Organisationen und politischen Organen etabliert - stärken und fördern;
  • die weltweite Zusammenarbeit durch Kooperation über geographische, politische und religiöse Grenzen hinweg zu verbessern, um mithilfe von regelmäßigen Mitteilungen, Informationsweitergabe und mithilfe des Versuchs, jährliche Treffen zu organisieren, für effektive Reaktionen so sorgen;
  • das Netzwerk der Parlamente erweitern, die sich schwerpunktmäßig mit der Religions- und Glaubensfreiheit in der ganzen Welt befassen, und zwar durch Förderung der Einsetzung neuer parlamentarischer Plattformen oder Gruppen, die den Artikel 18 unterstützen und unterschiedliche politische und religiöse Auffassungen vertreten;
  • Kapazitäten unter den Parlamentariern aufbauen, die sich für die Förderung der Religionsfreiheit sowohl in stabilen Ländern als auch in Ländern, die in Bezug auf die Religions- eine problematische Bilanz aufweisen, einsetzen, um Parlamentariern das für Veränderungen im In- und Ausland notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben die Zahl der Regierungen und internationalen Institutionen erhöhen, die auf die sich verschärfende Krise der Verfolgung von Gläubigen und Nichtgläubigen reagieren, und sich für die Bereitstellung von mehr Ressourcen für die stärkere Beachtung dieser Grundfreiheit einsetzen und
  • Abgeordnete und zivilgesellschaftliche Organisationen, Religionsführer und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern stärker miteinander vernetzen, um die Religions- und Glaubensfreiheit in der ganzen Welt wirksamer zu fördern.
Die nachfolgend aufgeführten Parlamentarier unterstützen die vorliegende Grundsatzerklärung persönlich und nicht als Vertreter ihrer Regierung, politischen Partei oder eines anderen Organs.

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Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland