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Wohnungsbaugenossenschaften

- Partner der Kommunen -

Empfehlungen aus dem Forschungsprojekt des BBSR

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zur Einordnung:

Seit mehr als 100 Jahren prägen auch Wohnungsgenossenschaften die Wohnungsmärkte in Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Nachbarschaften. Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Eine Wohnungsbaugenossenschaft setzt sich aus ihren Mitgliedern zusammen. Sie ist eine demokratische Unternehmensform. Denn über den Kurs der Genossenschaft kann jedes Mitglied gleichberechtigt mitbestimmen. So ist gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird. Der Zweck der Wohnungsbaugenossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. Mitglieder einer Genossenschaft zeichnen verpflichtend Genossenschaftsanteile. Die Höhe der Anteile legt jede Genossenschaft selbst fest. Die Genossenschaftsanteile werden in der Regel verzinst und bei Austritt des Mitglieds zurückerstattet. Erwirtschaftete Überschüsse fließen in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, in den Neubau und in den Ausbau von Service-Angeboten. Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind weder Aktionären noch Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern.

einige Fakten:

Es gibt in Deutschland rund 200 Wohnungsbaugenossenschaften.

Ca. 2,2 Mio. Wohnungen werden von Genossenschaften verwaltet.

Ca. 5 Mio. Menschen leben in Genossenschaftswohnungen.

Die Genossenschaften investieren in Neubau, Instandhaltung und Modernisierung jährlich über 4 Mrd. Euro.

Die TOP 5 der Großstädte mit genossenschaftlichen Wohnungen sind Leipzig (15,9 %), Dresden (14,7 %), Hamburg (14,1 %), Berlin (11,5 %) und Hannover (10,4 %).

durchschnittl. Netto-Kaltmieten/qm:
allgemein: 7,69 Euro    in Genossenschaften: 5,27 Euro

Quelle: Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V. (Stand: Herbst 2017)

 

Empfehlungen des BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) zur Einbeziehung von Wohnungsbaugenossenschaften in kommunale Planungen:

Den Volltext der Veröffentlichung finden Sie hier

  • Wohnungsneubau in den Kommunen zur Chefsache machen und Wohnungsgenossenschaften als Partner gewinnen
  • Einsetzen von Neubau- und Förderlotsen als Schnittstelle zwischen Kommunen, Wohnungsgenossenschaften und weiteren Wohnungsmarktakteuren
  • Austausch zu Handlungsbedarfen am Wohnungsmarkt und der Umsetzung möglicher Kooperationsprojekte auf Augenhöhe anstreben
  • Möglichkeiten und Grenzen von Wohnungsgenossenschaften bei der Einbindung erkennen und berücksichtigen
  • Gemeinsame Erarbeitung von „Handlungskonzepten Wohnen“ zur Formulierung der Ziele der künftigen Wohnungspolitik
  • Förderung und Umsetzung einer Zusammenarbeit zwischen Wohnungsgenossenschaften und weiteren Wohnungsmarktakteuren bei der Flächenentwicklung
  • Aktivierung der Wohnungsgenossenschaften zu mehr Neubau
  • Entwicklung von nachhaltigen Zukunftsstrategien durch Wohnungsgenossenschaften
  • Fortführung der Unterstützung von Neugründungen von Wohnungsgenossenschaften
  • Attraktivere Gestaltung und Nutzung der sozialen Wohnraumförderung der Länder
  • Kooperationen zwischen Wohnungsgenossenschaften und Kommunen zur flexiblen Belegung von geförderten Wohnungen unterstützen
  • Nutzen kommunaler wohnungspolitischer Instrumente zur Förderung von wohnungsgenossenschaftlichem Neubau
  • Gute Beispielprojekte im Rahmen von Wettbewerben und Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen

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Kontakt

Dr. Mechthild Scholl

Dr

Referentin KommunalAkademie

Mechthild.Scholl@kas.de +49 2241 246-4427 +49 2241 246-54427

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