Durch Kurzarbeit können Arbeitgeber rasch auf vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall
aus wirtschaftlichen Gründen oder unabwendbaren Ereignissen reagieren. Über eine Senkung der
Regelarbeitszeit sollen damit Personalkosten eingespart werden. Das dient der Vermeidung von
Kündigungen und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die verminderten Bezüge der abhängig
Beschäftigten werden von der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) durch Zahlung von
Kurzarbeitergeld z. T. ausgeglichen.