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Wer gewinnt, wer verliert? Eine koreanische Wiedervereinigung im Völkerrecht

von Dr. Norbert Eschborn, Anne Freiberger
„Als erstes werden wir die Verträge Nordkoreas mit China für null und nichtig erklären.“ Diese apodiktische Aussage machte vor einiger Zeit der Vertreter eines südkoreanischen Verfassungsorgans gegenüber einem der Ko-Autoren dieses Berichts. Seine Ankündigung warf die Frage auf, wie eine mögliche koreanische Wiedervereinigung heutzutage vom Völkerrecht bewertet werden würde und welche Konsequenzen sich daraus für beide koreanischen Staaten, ein neues Gesamtkorea, aber auch für Drittstaaten ergeben könnten.

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6. November 2015
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Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.

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