Am 25. 3. 1957 unterzeichneten die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien
und die Bundesrepublik Deutschland in Rom die „Römischen Verträge“:
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
- Vertrag über gemeinsame Organe von EWG, Euratom und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS – gegründet 1952).
Diese Verträge, die in der Folgezeit weiterentwickelt und ergänzt wurden – bis hin zur Schaffung der EU –, gelten als Gründungsdokumente der europäischen Integration.