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Absichtserklärung zwischen dem Verfassungsgericht der Republik Armenien und der Konrad-Adenauer-Stiftung

Am 4. Juli wurde eine Absichtserklärung zwischen dem Verfassungsgericht der Republik Armenien und der Konrad-Adenauer-Stiftung unterschrieben.

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Absichtserklärung zwischen dem Verfassungsgericht der Republik Armenien und der Konrad-Adenauer-Stiftung

Das Ziel dieser Absichtserklärung ist es, ein gemeinsames Handlungsfeld zu schaffen, um aktive Diskussionen über Verfassungsrecht zwischen den Vertragsparteien zu führen. Im Rahmen dieser Absichtserklärung werden gemeinsame Programme zur Kompetenzentwicklung des Verfassungsgerichts und zum persönlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Verfassungsträgern und Richtern des Verfassungsgerichts in beiden Ländern festgehalten.

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Veranstaltungsort

Verfassungsgericht der Republik Armenien

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