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2. Deutsch-Indischer Richterdialog

von Philipp Huchel

Richter des Obersten Gerichtshofs von Indien und Rechtsexperten besuchten Deutschland

Vom 17. bis 24. Juni 2018 besuchte eine Delegation von Richtern des Obersten Gerichtshofs Indiens und indischen Rechtsexperten Berlin, Leipzig, Karlsruhe und Straßburg für ein Studien- und Dialogprogramm.

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Das Programm ist eine Fortsetzung des indisch-deutschen Richterdialogs, der 2014 in Indien begann. Bei diesem hatten sich deutsche Richter des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundessozialgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu verschiedenen Rechtsfragen mit indischen Richtern und Rechtsexperten sowie dem indischen Vizepräsidenten und Justizminister ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Dialogs standen Themen wie die Rolle der Gerichte bei der Umsetzung sozioökonomischer Rechte, Rechtsnormen in Bezug auf die bilateralen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Indien und Deutschland und die nationale Anwendbarkeit des Völkerrechts. Um den Dialog fortzusetzen, besuchte eine sechsköpfige Delegation aus Indien 2018 Deutschland.

Die sechsköpfige Delegation bestand aus Hon'ble Justice Madan B. Lokur, Rohinton Nariman, beide Richter am Obersten Gerichtshofs Indiens, J.S. Khehar (Retd.), ehemaliger Oberster Richter von Indien, B.S. Chauhan (Retd.), Vorsitzender der indischen Rechtskommission, A. N. S Nadkarni, Anwalt am Obersten Gerichtshofs Indiens, und dem ehemaligen Direktor der Nationalen Richterakademie, Prof. N. R. Madhava Menon.

Der Besuch begann am 17. Juni mit einem Empfang, der von der indischen Botschafterin Mukta Dutta Tomar in ihrer offiziellen Residenz in Berlin ausgerichtet wurde. Dort betonte sie die Wichtigkeit eines Austauschs zu juristischen Themen zwischen Indien und Deutschland. Am Abend hob auch Dirk Augustin, Leiter der Abteilung AP 04 "Indien, Sri Lanka, Bangladesh, Malediven, Nepal, Bhutan, Reg. Org .: SAARC, BIMSTEC " im Auswärtigen Amt, die Bedeutung eines Dialogs zwischen der Judikative beider Länder hervor. Am 18. Juni traf die Delegation mit Dr. Gerhard Wahlers, Stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung, Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Dr. Franziska Rinke, Koordinatorin für die Internationale Rule of Law Programmes, Dr. Katja Gelinsky, Koordinatorin für Recht und Politik, und Evelyn Gaiser, Länderreferentin für Indien, Zentralasien und Klima- und Energiethemen, in der Akademie der KAS zusammen. Sie diskutierten eine Vielzahl von Themen, insbesondere die Frage, welche Aktivitäten die KAS im Bereich Rechtsstaatlichkeit in Indien weiter ausbauen sollte. Anschließend wurde die Delegation von Dr. Matthias Korte, Direktor der Direktion R B "Justizverwaltung", im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz begrüßt. Dort führten sie ein Expertengespräch mit Larissa Thole, Referentin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, über das Justizwesen, die Vergütung von Richtern und die Ausbildung von Richtern in Deutschland. Nach einem Besuch im Bundestag traf sich die Delegation mit den beiden ehemaligen Leiter des Rechtsstaatsprogramms Asiens, Marc Spitzkatz, derzeit Richter am Obersten Gericht von Berlin, und Clauspeter Hill. Sie teilten ihre Erfahrungen über das Rechtsstaatsprogramm in Asien und diskutierten rechtliche Entwicklungen in Indien. Am 19. Juni besuchte die Delegation den Deutschen Richterbund im Haus des Rechts. Kim Matthias Jost, Richter am Landgericht Potsdam und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes, referierte über Mitglieder, Organe, Ziele und Funktionen des Deutschen Richterbundes.

Am 19. Juni traf sich die Delegation in Leipzig mit den Präsidenten und Vizepräsidenten aller Bundesgerichte. Mit Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Ingo Kraft, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Susanne Rublack, Richterin am Bundesverwaltungsgericht und des Bundesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein, Dr. Rainer Störmer, Richter am Bundesverwaltungsgericht, diskutierten sie die Themen Gewaltenteilung, Richterunabhängigkeit, Richterwahl und Gerichtsverwaltung. Am 20. Juni wurde für das Mitglied der Delegation eine Besichtigung im Bundesverwaltungsgericht organisiert, bei der elektronische/digitale Rechtsverkehr und Gerichtsverwaltung, die Zulassung von Rechtsfällen und Filtern sowie das Verhältnis zwischen den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder diskutiert wurde.

Am 21. Juni trafen sich die Mitglieder der Delegation in Karlsruhe mit Prof. Dr. Michael Eichberger, Richter am Bundesverfassungsgericht und Teilnehmer des ersten deutsch-indischen Richterdialogs, Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht, und Dr. Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin am Bundesverfassungsgericht, und erörterten die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Vergleich zum indischen Obersten Gerichtshof. Anschließend besuchte die Delegation den Bundesgerichtshof, wo sie von Rüdiger Pamp, Richter am Bundesgerichtshof, begrüßt wurden. Danach nahm die Delegation an einer Anhörung des 3. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs teil. Anschließend diskutierten sie mit Dr. Ulrich Herrmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, und Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesgericht, aktuelle rechtliche Themen in Deutschland und Indien.

In Straßburg besuchte die Delegation am 22. Juni den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie mit Prof. Dr. Angelika Nußberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, über die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Beziehung zwischen europäischem Recht und deutschem Recht.

Es war die einhellige Meinung aller Delegationsmitglieder, dass der Besuch sehr produktiv war, um das Rechtssystem kennenzulernen, das ähnliche Verfassungswerte wie Indien hat.

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