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Der digitale Wandel und die Relevanz von Künstlicher Intelligenz nimmt in vielen Bereichen unseres Alltags bereits einen großen Stellenwert ein. Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz und ihrer Potenziale zeichnet sich zunehmend auch im militärischen Kontext ab. Das prominenteste Beispiel Künstlicher Intelligenz in den Streitkräften sind (teil-) autonome Waffensysteme.
Das Transmissionsschutz-Instrument (TPI) der Europäischen Zentralbank (EZB) füllt eine Leerstelle in der Wirtschafts- und Währungsunion aus. Es soll den Kauf von Anleihen einzelner Euro-Staaten unter bestimmten Umständen ermöglichen, um ungerechtfertigte Zinsaufschläge auf deren Anleihen einzudämmen. Gleichzeitig weist es in seiner aktuellen Konzeption erhebliche Defizite auf. Wie ist das TPI in dieser Abwägung zu bewerten und wie kann die Wirtschafts- und Währungsunion reformiert werden, um das TPI besser zu integrieren oder zu ersetzen?
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Juli 2023 einen Vorschlag zur Regulierung neuer Züchtungsmethoden vorlegen. Diese werden bisher durch das Urteil des EuGHs aus dem Jahr 2018 als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) klassifiziert und entsprechend reguliert. Dr. Anja Matzk, Head of Regulatory Affairs bei KWS Saat SE & Co. KGaA, erläutert im Interview, welchen Beitrag Genome Editing zur Unterstützung der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsförderung leisten kann. Zudem stellt sie das Forschungsvorhaben PILTON vor.
Im Juli 2023 wird die Europäische Kommission voraussichtlich eine überarbeite Richtlinie für gentechnisch veränderte Pflanzen vorlegen. Die neuen Züchtungstechniken werden bisher durch das Urteil des EuGHs aus dem Jahr 2018 als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) klassifiziert und entsprechend reguliert. Im Interview erläutert Christopher Sieler, Head of Government & Public Affairs Germany für Syngenta, die Potenziale der neuen Züchtungstechniken und zeigt auf, warum sich auch für kleinere und mittlere Unternehmen neue Geschäftsfelder ergeben.
In der Pflanzenzüchtung können mit Hilfe eines neuen molekularbiologischen Verfahrens, dem Genome Editing, neue Pflanzensorten effizient und kontrollierbar gezüchtet werden. Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Rahmen in der EU genügend Freiraum für diese Technik eröffnet. Die Risikopotenziale sind nicht höher als bei konventionellen Züchtungsmethoden, sofern keine Fremdgene inseriert werden. Aus wissenschaftlicher und aus unternehmerischer Sicht sprechen alle Argumente für eine breite Zulassung des Genome Editing.
Im Juli 2023 wird die Europäische Kommission voraussichtlich eine überarbeite Richtlinie für gentechnisch veränderte Pflanzen vorlegen. Die neuen Züchtungstechniken werden bisher durch das Urteil des EuGHs aus dem Jahr 2018 als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) klassifiziert und entsprechend reguliert. Warum sollen die neuen Züchtungstechniken aus der strikten GVO-Definition herausgenommen werden? Können diese Techniken einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Landwirtschaft leisten?
Genome Editing ist eine neuartige Methode, mit der DNA präzise verändert werden kann. In der molekularbiologischen Grundlagenforschung ist sie fest etabliert. Auch in der Anwendung, etwa in der Pflanzenzüchtung, kann sie Wesentliches leisten. Pflanzensorten, die mit Hilfe von Genome Editing gezüchtet wurden, lassen sich von konventionell gezüchteten Sorten nicht unterscheiden, sofern keine Fremdgene eingebracht werden. Auch ihr Risikopotenzial ist nicht erhöht. Daher ist es nicht sinnvoll, Genome Editing nach dem EU-Gentechnikrecht restriktiv zu regulieren.
Am 11. Mai besuchte der jordanische Außenminister und stellvertretende Premierminister S.E. Ayman Safadi die Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin. Minister Safadi war im Rahmen des „Münchner Formats“ zwischen Deutschland, Jordanien, Ägypten und Frankreich zum Nahostkonflikt nach Berlin gekommen. In der KAS führte er ein Hintergrundgespräch mit führenden Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion über aktuelle Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten.