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Veranstaltungsberichte

Förderung von Menschenrechten im strukturschwachen Norden Brasiliens

von Sophie Weber

66 Brasilianer werden zu Laienrechtsvertretern ausgebildet

Anfang April 2017 fand der Auftakt des einjährigen Kurses „Menschenrechte und ihre Verteidigung“ in Cristalândia im Bundesstaat Tocantins im brasilianischen Amazonas-Gebiet statt. Ziel der Ausbildung von Laienrechtsvertretern ist die Unterstützung der lokalen Bevölkerung in der Verteidigung ihrer Rechte. Durch das Erlernen juristischer Methoden werden die Teilnehmer befähigt, auf Verstöße gegen die Menschenrechte aufmerksam zu machen, um so zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beizutragen.

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Der struktur- und sozialschwache Norden Brasiliens verzeichnet immer wieder Verstöße gegen Menschenrechte. In Kooperation mit dem Partner Centro de Direitos Humanos de Cristalândia (CDHC, dt. Zentrum für Menschenrechte in Cristalândia) setzt sich die KAS seit vielen Jahren erfolgreich für die Verteidigung der Menschenrechte insbesondere im nördlichen Bundesstaat Tocantins ein.

Im alljährlichen Kurs "Menschenrechte und ihre Verteidigung" werden in insgesamt fünf Modulen 66 Brasilianer aus 23 Gemeinden des Bundesstaates Tocantins zu Laienrechtsvertretern ausgebildet. Die Teilnehmer haben unterschiedlichste soziale und akademische Hintergründe - unter ihnen Sozialarbeiter, Lehrer, Akademiker aus dem Rechtsbereich, Beamte, Krankenpfleger, Studenten, Landwirte, Vertreter sozialer Bewegungen sowie indigene und christliche Führungspersönlichkeiten. Viele von ihnen haben bereits selbst oder an Angehörigen eine Menschenrechtsverletzung erlebt.

Seitens der KAS Brasilien waren die Projektkoordinatorinnen Marina Caetano und Sophie Weber vor Ort. Nach einer Präsentation über die Arbeit der KAS und die Bedeutung von Demokratie und Menschenrechten in Deutschland begann ein Modul zu den Themen Verfassungsrecht und Menschenrechte. Wellington Magalhães, Richter des Landgerichts des Bezirks Cristalândia, führte in die Geschichte der Menschenrechte sowie deren Verankerung in der brasilianischen Verfassung und in internationalen Abkommen ein. Die Teilnehmer lernten erste Methoden kennen, mit denen sie selbst als Laienrechtsvertreter auf eine Verletzung der Menschenrechte national und international juristisch aufmerksam machen können.

Motiviert schauen die Teilnehmer, das CDHC und die KAS auf das zweite Modul, das sich im Mai mit den Themen Zivil- und Strafrecht befassen wird.

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