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Workshop

"Der Europäische Auswärtige Dienst"

Shaping a Common Foreign Security Policy

Zu den institutionellen Neuerungen des Lissaboner Vertrages gehört u.a. die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes. Er soll den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bei der Erfüllung seines Auftrags unterstützen.

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Details

„Dieser Dienst“, so heißt es in Artikel 13 a, „arbeitet mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammen und umfasst Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariates des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste“.

Der Vertrag sieht in einer Erklärung im Protokoll weiter vor, dass sofort nach Unterzeichnung mit den Beratungen über den Aufbau dieses Dienstes begonnen werden soll. Beauftragt damit werden der Generalsekretär des Rates und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten. Über Organisation und Arbeitsweise des Dienstes soll der Europäische Rat, nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der Kommission entscheiden.

Das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung organsierte eine Expertenrunde mit Parlamentariern, Vertretern der Mitgliedstaaten, des Generalsekretariates und der Kommission sowie der Wissenschaft um mehr Klarheit über den Prozess zu gewinnen.

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Veranstaltungsort

KAS Europabüro Brüssel

Referenten

  • Elmar Brok MdEP
    • Mitglied des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten
      Kontakt

      Dr. Peter R. Weilemann †

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      Bereitgestellt von

      Europabüro Brüssel