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Rechtsterrorismus

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Politischer Terrorismus ist eine mögliche Steigerung von politischem Extremismus. Wer absolut überzeugt davon ist, den Schlüssel für die Lösung aller Probleme und für eine perfekte Zukunft in der Hand zu haben, der wird nicht immer warten wollen, bis sich die Mehrheit der Bevölkerung diesen Überzeugungen anschließt. Besonders wenn Extremisten Ablehnung entgegen schlägt, dann neigen sie dazu, den Widerstand der Mehrheit mit Gewalt brechen zu wollen. Terrorismus ist also eine mögliche, nicht aber die zwingende Konsequenz aus extremistischen Verblendungen.

Wo aber die „gewöhnliche“ politisch motivierte Gewalt aufhört und Terrorismus beginnt, ist umstritten: Es gibt eine fast nicht mehr überschaubare Anzahl von Definitionen, die nur beweisen, dass man es mit einem sehr vielgestaltigen Problem zu tun hat. Die deutschen Sicherheitsbehörden definieren Terrorismus so:

 

„Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen.“

Unstrittig hat es in Deutschland bis in die 1990er Jahre einen linken Terrorismus gegeben. Darüber hinaus ist die Gefahr eines islamistischen Terrorismus nach dem 11. September 2001 stets präsent. Einen Rechtsterrorismus glaubte man nicht feststellen zu können, obwohl es reichlich rechtsextreme Gewalt gab und diese auch im Denken von Rechtsextremisten fest vorgesehen ist. Dennoch: Ein organisierter und systematischer („nachhaltig geführter“) Kampf mit Hilfe von schwersten Straftaten, wie sie im § 129a StGB aufgeführt sind, glaubten weder Verfassungsschutz noch Polizei oder Staatsanwaltschaften sehen zu können.

Seit November 2011, der Aufdeckung der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), ist klar, dass dies eine Fehleinschätzung war. Die Gesellschaft hat darauf reagiert: Etliche parlamentarische Untersuchungsausschüsse befassen oder befassten sich mit der Aufklärung der Taten und Verbesserungen der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Zwei von diesen Ausschüssen sind abgeschlossen und haben umfangreiche Berichte vorgelegt: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht in BT-Drucksache 17/14600 vom 22.8.2013, insgesamt 1.368 Seiten, online hier verfügbar) und der Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ des Thüringer Landtages (Abschlussbericht in Landtags-Drucksache 5/8080 vom 16.7.2014, 1.896 Seiten).

Rudolf van Hüllen

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Felix Neumann

Felix Neumann

Extremismus- und Terrorismusbekämpfung

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