Soziale Marktwirtschaft

Die Soziale Marktwirtschaft ist, beginnend mit der Wirtschafts- und Währungsreform vom 20. Juni 1948, als Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in den westlich besetzten Zonen Deutschlands eingeführt worden. Ihrer Konzeption liegen ethische, philosophische und christliche Auffassungen zugrunde, um „das Prinzip der Freiheit auf dem Markt mit dem des sozialen Ausgleichs und der sittlichen Verantwortung jedes Einzelnen dem Ganzen gegenüber zu verbinden“. Sie stellt den dritten Weg zwischen ungebändigtem Kapitalismus und sozialistischer Planwirtschaft dar. Geistige Väter der Sozialen Marktwirtschaft sind neben Ludwig Erhard auch Franz Böhm, Walter Eucken, Friedrich A. Lutz, Fritz W. Meyer, Leonhard Miksch, Alfred Müller-Armack, Wilhelm Röpke und Alexander Rüstow.

 

„Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ist primär wertverpflichtet und zwar der Freiheit des Individuums“ (Egon Tuchtfeldt). Freiheit als Grundlage einer pluralistischen Gesellschaft ermöglicht es dem einzelnen, sich selbst nach individuellen Wünschen und Vorstellungen zu verwirklichen. Freiheit gilt aber nicht grenzenlos. Die sozialen Verwerfungen des Laissez-faire-Liberalismus im 19. Jahrhundert haben gezeigt, dass eine menschenwürdige Ordnung nicht von selbst entsteht, sondern der bewussten politischen Gestaltung bedarf. Notwendig ist eine staatliche Ordnungspolitik, die die Entscheidungs- und Handlungsspielräume des einzelnen so eingrenzt, dass einzelwirtschaftliches Handeln nicht in Konflikt gerät mit Gemeinwohlzwecken und der Freiheit der anderen.

 

Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ist die Wettbewerbsordnung. Der wettbewerbliche Marktprozess sorgt für effiziente Produktion und verteilt Einkommen und Gewinn ausschließlich nach Leistung. Die Konkurrenz zwischen den Unternehmen erzwingt Innovationen und technischen Fortschritt und stellt den Verbraucher in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Geschehens. Politische und wirtschaftliche Macht werden dadurch konsequent begrenzt. Jedoch besitzt der Wettbewerb eine immanente Tendenz, sich durch Kartelle, Konzentration und Monopolbildung selbst zu zerstören. Dem Staat obliegt es daher, die für einen funktionsfähigen Wettbewerb notwendigen rechtlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen. Dazu gehören neben einem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Garantie des Privateigentums, Haftungsregeln, Vertrags- und Gewerbefreiheit, Geldwertstabilität, offener Marktzugang sowie Konstanz der Wirtschaftspolitik.

 

Zur Soziale Marktwirtschaft gehört integral, aber subsidiär der soziale Ausgleich. Mit sozialpolitischen Maßnahmen soll denjenigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden, die nicht am Wettbewerbsprozess teilnehmen können und sich ihre Existenz nicht aus eigener Kraft sichern können. Die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit darf dadurch aber nicht überfordert werden. Individuelle Anreize für Eigeninitiative, Eigenvorsorge und Selbstverantwortung müssen erhalten bleiben. Die staatliche Ordnungspolitik muss auf langfristige Gestaltung der Rahmenordnung durch Regeln, Institutionen und Normen, nicht auf Lenkung des Wirtschaftsprozesses ausgerichtet sein. Der Staat muss die Stärke besitzen, sich selbst zu beschränken und der Verlockung ständiger punktueller Interventionen zu widerstehen.

 

Literatur:

Otto Schlecht