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Reuters/Thomas Mukoya

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Kenia hat einen neuen Präsidenten: Supreme Court bestätigt die Wahl William Rutos

Das Urteil des Supreme Court am 5. September 2022

Der kenianische Supreme Court hat am 5. September 2022 einstimmig alle Petitionen gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2022 abgelehnt. Damit ist der bisherige Vizepräsident William Ruto mit der notwendigen Stimmenzahl (50 Prozent plus 1 Stimme) zum fünften Präsidenten Kenias gewählt. Er wird am Dienstag, den 13. September, in seinem Amt vereidigt werden.

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Das Urteil des Supreme Court am 5. September 2022


Nach den umfangreichen Anhörungen der Antragssteller und den entsprechenden Erwiderungen sowohl des President-Elect Ruto als auch der Independent Electoral and Boundaries Commission (IEBC), der für die Durchführung der Wahlen zuständigen Behörde, hatte sich der Supreme Court ab Freitagabend, 2. September zu Beratungen zurückgezogen, um entsprechend der gesetzlichen Frist, das Urteil am 5. September zu verkünden.


Der Supreme Court hatte alle Aspekte der zulässigen Petitionen in neun Punkten zusammengefasst. Hauptpetenten waren der unterlegene Präsidentschaftskandidat Raila Odinga und seine Vizepräsidentschaftskandidatin Martha Karua.

In der mit Spannung erwarteten Begründung wurden alle neun Punkte vom Supreme Court zurückgewiesen. Einer der wesentlichen Aspekte war dabei die Klärung der Grundlage für die Berechnung der knappen Mehrheit von 50,49 Prozent für William Ruto. Der Supreme Court hat dabei als Berechnungsgrundlage lediglich die gültig abgegebenen Stimmen zu Grunde gelegt.


Die ausführliche Urteilsbegründung ist für den 21. September 2022 angekündigt. Hier ist zu erwarten, dass auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der IEBC benannt werden. Insbesondere die Rolle des Vorsitzenden Chebukati sowie der vier abweichenden Kommissionsmitglieder, die sich am Tag der Verkündung des offiziellen Wahlergebnisses gegen ihren Vorsitzenden stellten, ist umstritten.1

 

Hier können Sie den gesamten Bericht herunterladen.

 

 

1 Das Gericht hat mit deutlichen Worten das Verhalten der vier Dissidenten der IEBC als unglaubwürdig bewertet.

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Kontakt

Mathias Kamp

Mathias Kamp bild

Referent für Östliches Afrika / Multilaterale Themen Subsahara-Afrika

mathias.kamp@kas.de +49 30 26996 -3426

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