Erneuerung der Finanzmarktordnung vorantreiben - Auslandsbüro Italien
Veranstaltungsberichte
Kirchenvertreter und Ökonomen waren sich während der Tagung darüber einig, dass an einer grundlegenden Sanierung der globalen Finanzmarktarchitektur kein Weg vorbeiführen könne. Nach den Erfahrungen der Finanzmarktkrise, die weltweit Vermögen vernichtet und Vertrauen zerstört hat, müsse es nun darum gehen die Grundsätze von Haftung und Verantwortlichkeit auch an den Finanzmärkten wieder herzustellen und die dienende Funktion des Kapitalmarkts, letztlich seine Gemeinwohlorientierung, zu festigen.
Einige wichtige Schritte seien in dieser Hinsicht unternommen worden, andere stehen noch aus. Insbesondere die ethische Perspektive dürfe dabei nicht hinter technischen d.h. ökonomischen Fragen zurückbleiben, mahnte Kardinal Peter Turkson. „Für wen soll dieses System arbeiten und mit welchem Ziel? Wer steht im Mittelpunkt? Geht es um anonyme Marktbeziehungen oder um Verbindungen zu Menschen als Kunden? Geht es nur um Liquidität, Effizienz und Rendite? Diese Fragen müssen mit relevanten Akteuren diskutiert werden.“
Während der Konferenz wurde herausgearbeitet, dass die vorherrschende Auffassung der Finanzpolitiker und Wirtschaftswissenschaftler weltweit lange Zeit darin bestand, dass man den internationalen Finanzmärkten möglichst viel Freiraum geben müsse, um so eine optimale Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen. Je weniger Reglementierung, umso besser für die Entwicklung. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise fand in dieser Hinsicht weltweit, insbesondere aber auch in Europa und in Deutschland, ein Umdenken statt. Neue Vorgaben für die Kapitalmärkte wurden beschlossen, die zum Teil allerdings noch nicht vollständig umgesetzt sind bzw. deren Wirkung offen ist. Zu nennen sind vor allem folgende regulatorische Eingriffe:
- Die Eigenkapitalanforderungen an Qualität und Quantität für Kreditinstitute wurden wesentlich verschärft (Basel III),
- Die Finanzaufsicht wurde weltweit erweitert. In Europa ist man dabei, im Rahmen einer sogenannten „Bankenunion“, die systemrelevanten Kreditinstitute zentral von der Europäischen Zentralbank zu beaufsichtigen.
- Die Vorgaben für Rating-Agenturen wurden weltweit verschärft.
- Sogenannte „Steueroasen“ werden auf den Prüfstand gestellt. Transparenz und automatischer Informationsaustausch unter den Finanzbehörden werden zunehmend zum Maßstab für bilaterale und internationale Steuerabkommen.
- Einführung einer gemeinsamen Finanztransaktionssteuer in elf teilnehmenden EU-Staaten ab 2014.