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Les Droits des Personnes Vivants avec Handicap en RDC

Seminar über die Rechte von Menschen mit Handicap in der DR Kongo

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Menschen mit Handicap sind laut Artikel 12 der kongolesischen Verfassung rechtlich gleichgestellt. In der Realität sieht dies allerdings (noch) oft anders aus und Betroffene sind im Alltag zahlreichen Hürden ausgesetzt.

Ziel der KAS-Veranstaltung mit 53 Teilnehmern war es, Betroffene über ihre Rechte aufzuklären sowie Regierungsbeamte für die Belange von Menschen mit Handicap zu sensibilisieren. Neben lebhaften Diskussion traf auch der Vortrag der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Justizministerium zu dem Thema "Rechtliche Instrumente und Strukturen zum Schutz von Menschen mit Handicap in der DR Kongo" auf sehr positive Resonanz.


 

 

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