Auslandsauswahltagung Korea 2013 - Auslandsbüro Korea
Studien- und Informationsprogramm
Details
Bewerben können sich Kandidaten, die ein Masterstudium (im Regelfall zwei Jahre Dauer) oder eine Promotion (bis zu vier Jahre Dauer) in Deutschland absolvieren möchten. Stipendien für den Erwerb eines Bachelor-Abschlusses werden nicht vergeben!
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind:
- klar überdurchschnittliche Fachleistungen (besser als 80%)
- ein klar ausgeprägtes studienbegleitendes gesellschaftliches Engagement
- aufgeschlossene, kommunikative, interkulturell interessierte und kompetente Persönlichkeit
- nicht älter als 29 Jahre
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache gemäß „Zertifikat Deutsch“ (Grundstufenprüfung der Goethe-Institute)
Die entsprechenden Förderungsrichtlinien sowie einen Vorfragebogen mit Hinweisen auf die vorzulegenden Bewerbungsformulare können Sie auf der Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung unter „Begabtenförderung“ einsehen und herunterladen.
Im Falle einer Bewerbung sind dem Vorfragebogen folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausführlicher tabellarischer Lebenslauf (maschinenschriftlich) in deutscher Sprache,
- Fotokopien aller erworbenen Hochschulzeugnisse und Leistungsnachweise (Zunächst können diese in Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen diese als amtlich beglaubigte Kopien nachgereicht werden.)
- (Falls vorhanden) Immatrikulationsbescheinigung und/oder Betreuungszusage (im Falle einer Promotion) der deutschen Universität (Studien außerhalb an Unis außerhalb Deutschlands können nicht finanziert werden!)
- Im Falle einer geplanten Promotion: ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Problemaufriss, Angaben zum geplanten methodischen Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan) in deutscher Sprache,
- Formloses Gutachten des Doktorvaters, der das Dissertationsvorhaben und die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
- Formloses Gutachten eines Hochschullehrers, der die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
- Formloses Gutachten eines Hochschullehrers, der die persönliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
- zwei Lichtbilder,
- falls verheiratet: Kopie der Heiratsurkunde (Zunächst können diese in Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen diese als beglaubigte amtliche Kopie nachgereicht werden.)
- Fotokopien aller erworbenen Hochschulzeugnisse und Scheine (mit Notenauflistung): bei fremdsprachigen Zeugnissen (außer in englischer oder französischer Sprache) müssen Kopien in deutscher Übersetzung ebenfalls vorgelegt werden. (Amtlich beglaubigte Unterlagen müssen nach Aufnahme von der aufgenommenen Person veranlasst und vorgelegt werden.)
- Schriftlicher Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau des „Zertifikat Deutsch“ (Goethe Institut)
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: Hyekyung.Lee@kas.de