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Veranstaltungsberichte

Journalismus in Risiko-Regionen

Sicherheit im mexikanischen Journalismus und das neue Telekommunikationsgesetz

Gemeinsam mit der Journalistenakademie des Bundesstaates Chihuahua veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mexiko im Juni 2014 eine Konferenz, in der sich die rund 60 TeilnehmerInnen mit Sicherheitsvorkehrungen im mexikanischen Journalismus und dem neuen Telekommunikationsgesetz in Mexiko auseinandersetzten. Mit der Veranstaltung sollte der Austausch unter JournalistInnen in Risiko-Regionen – zu denen Chihuahua im journalistischen Sinn gezählt wird – gefördert und eine kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ermöglicht werden.

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Mit Spannung lauschte das Publikum den Ausführungen des ersten Vortragenden Miguel García Tinoco, der über seine journalistische Arbeit rund um die Aufstände der Bürgerwehren Anfang des Jahres im Bundesstaat Michoacán berichtete. Herr García Tinoco leitet in der Hauptstadt Morelia die lokale Nachrichtenagentur „Notivideo“ und ist Korrespondent nationaler und internationaler TV-Sender sowie der landesweiten Tageszeitung „Excélsior“. JournalistInnen in Michoacán arbeiten – wie auch in Chihuahua – unter schwierigsten Umständen und hohem persönlichen Risiko. Die Straflosigkeit ist – wie in ganz Mexiko – ein großes Problem: Fälle verschwundener oder ermordeter JournalistInnen werden meist nicht aufgeklärt, auch die staatliche Menschenrechtskommission unternehme wenig bis nichts, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen, so der Journalist.

Journalistinnen, Kameramänner, Fotografen – sie alle befänden sich in Michoacán zwischen den Fronten von dem die Region kontrollierenden Drogenkartell und der Bürgerwehr. Oft kämen sie als Erste an den Ort des Geschehens, wofür sie weder eine spezielle Ausbildung noch einen besonderen Schutz genießen würden. Die existierenden Sicherheitsvorkehrungen seien nicht ausreichend, es müssten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, so Tinoco. Eine dieser selbst angeeigneten Sicherheitsstrategien sei es, nur in Gruppen an den Einsatzorten zu erscheinen und sich stets in der Nähe der Sicherheitskräfte aufzuhalten. Die Exklusivität der Nachrichten leide zwar darunter, aber die Sicherheit ginge vor. Ein dringendes Anliegen sei es, den im Medienbereich Tätigen Zugang zum nationalen Sozialversicherungssystem IMSS zu gewähren, was bereits eine Verbesserung ihrer prekären Lage und der ihrer Familien bedeuten würde.

Die zweite Referentin, Aleída Calleja Gutiérrez, ging auf die jüngste Reform des Telekommunikationsgesetzes und seine Auswirkungen auf die journalistische Arbeit sowie auf die mexikanische Gesellschaft insgesamt ein. Frau Calleja Gutiérrez ist Mitarbeiterin von „Observacom“, einer lateinamerikaweiten Initiative von JournalistInnen und KommunikationswissenschaftlerInnen, die sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen im Mediensektor und deren Auswirkungen auf Informationsfreiheit und Diversität in den Medien beschäftigt.

Laut der Expertin hätte der mexikanische Demokratisierungsprozess leider noch keine Auswirkungen auf den Mediensektor des Landes gezeigt – die Konzentration am Medienmarkt sei immer noch extrem groß. Mexiko werde diesbezüglich nur von Ländern wie Kuba oder China übertroffen. Das mexikanische Gesetz, das den Mediensektor regeln sollte, wurde seit den 1960er-Jahren nicht substantiell verändert. Die beiden „Giganten“ am Medienmarkt, Televisa und TV Azteca, halten über 94% des Marktanteils und betreiben neben den TV-Stationen noch Mobilfunknetze, Fußballvereine, eine Bank sowie eine Fluglinie. Diese Konzerne seien in Mexiko eine „De-Facto-Macht“, so die Journalistin. Angehörige der großen Medienunternehmen sitzen im Senat und im Abgeordnetenhaus und vertreten dort deren Interessen. Die Konzerne nehmen in einem hohen Ausmaß Einfluss auf die öffentliche Meinung, kritische Stimmen können sich kaum Gehör verschaffen, was einer Art Zensur gleichkommt. Durch ihre Marktmacht können sie sich auch über arbeitsrechtliche Bestimmungen hinwegsetzen, so Calleja Gutiérrez.

Die jüngste Reform des Telekommunikationsgesetzes, im Zuge derer die Artikel 60 und 7 der mexikanischen Verfassung geändert wurden, soll dieser Konzentration am Medienmarkt Einhalt gebieten. Außerdem sollen zum ersten Mal die Rechte der MedienkonsumentInnen gesetzlich verankert werden, ebenso wie das Recht auf Breitbandinternet. Damit reiht sich Mexiko unter die nordeuropäischen Staaten wie Finnland, Norwegen oder Holland ein, welche dieses Recht auch in ihren Verfassungen verankert haben. Ebenso sollen neue Regelungen bezüglich digitalem Fernsehen in Kraft treten und die Regierung würde nicht mehr über die Vergabe von Radiofrequenzen bestimmen, sondern das neu gegründete Bundesinstitut für Telekommunikation (Instituto Federal de Telecomunicaciones, IFT).

Die Referentin äußerte jedoch auch ganz klar ihre Bedenken zu den geplanten Gesetzesänderungen: tritt die Gesetzesinitiative, die jetzt im Juni im Senat diskutiert wird, in derzeit geplanter Form in Kraft, könnten zukünftig nicht näher definierte „Autoritäten“ ohne jegliche Sonderbefugnis Einblicke in die Daten der BürgerInnen (z.B. Telefonate) nehmen und diese Daten „zwei Jahre oder unbegrenzt“ speichern. Ebenso wäre die geopolitische Ortung aller BürgerInnen jederzeit möglich. Es herrsche auch noch große Unklarheit über die Befugnisse sowie die Unabhängigkeit des neu gegründeten Bundesinstituts für Telekommunikation, da dieses dem Innenministerium unterstellt werden soll. Ebenso seien die geplanten Regelungen zur Einschränkung der Monopole im Bereich der Radio- und TV-Anstalten weniger streng als im Bereich der Telefonie, was die mächtigen Konzerne Televisa und TV-Azteca schützen würde. Außerdem müssten sich öffentliche Medien, so der Gesetzesentwurf, in erster Linie aus staatlicher Quelle finanzieren, da die Regelungen bzgl. Einnahmequellen aus dem privaten Bereich sehr streng reglementiert werden sollen. Zusammenfassend hielt die Medienexpertin fest, dass viele der geplanten Gesetzesänderungen auf den ersten Blick sehr technischer Natur zu sein scheinen, im Grunde aber hochpolitische Angelegenheiten seien.

Zum Schluss ihres Vortrages appellierte die Referentin an die versammelten JournalistInnen: sie mögen sich intensiv mit den geplanten Gesetzesänderungen im Bereich der Telekommunikation auseinandersetzen und darüber berichten und sich diesbezüglich auch an die internationale Presse wenden. Es sei essentiell, den Zugang zu vielfältiger, kritischer Information für alle auszubauen bzw. zu. erhalten, da dieser eine der Grundlagen jeder demokratischen Gesellschaft darstelle, so Calleja Gutiérrez.


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Gemeinsam mit der Journalistenakademie des Bundesstaates Chihuahua veranstaltete die Konrad-Adenauer-Stiftung in Mexiko im Juni 2014 eine Konferenz, in der sich die rund 60 TeilnehmerInnen mit Sicherheitsvorkehrungen im mexikanischen Journalismus und dem neuen Telekommunikationsgesetz in Mexiko auseinandersetzten. KAS Mexiko

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