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Veranstaltungsberichte

Die Reform der Militärgerichtsbarkeit: Mögliche Auswirkungen auf den Postkonflikt

Expertenrunde

Am 14. Mai 2015 veranstalteten die KAS und das Institut für Politikwissenschaft Hernán Echavarría Olózaga (ICP) eine Expertenrunde, um die politische Konjunktur der von der kolumbianischen Regierung angestrebten Reform der Militärgerichtsbarkeit zu analysieren und zu diskutieren.

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An der Veranstaltung, die im ICP stattfand, nahmen unter anderem Vertreter und Berater öffentlicher kolumbianischer Einrichtungen, der Streitkräfte und der Polizei, des Kongresses der Republik und juristischer Think Tanks teil.

Die Projektleiterin des Instituts für Politikwissenschaft, Julie Hernández, betonte die Bedeutung der Diskussion über die Militärgerichtsbarkeit, nicht nur aufgrund ihrer aktuellen Relevanz im politischen und juristischen Kontext, sondern auch für zukünftige Entwicklungen des Landes in diesem Bereich.

Der Vertreter der KAS in Kolumbien, Dr. Hubert Gehring, betonte das Interesse der Stiftung an der Förderung von pluralistischen Reflektionen und Debatten über konkrete Themen zur Demokratiestärkung im Land. So erwähnte er in Bezug auf den Frieden und den Postkonflikt, dass die KAS Organisationen und Meinungsführer suche, die an einer pluralen Diskussion interessiert seien und ihre unterschiedlichen Visionen und Positionen über spezifische Punkte des Friedensprozesses auf eine Weise vertreten können, die über eine allgemeine Debatte hinausgehen.

Zum Beginn der Diskussion gab der Direktor des „Observatorio Legislativo“ (Legislative Beobachtungsstelle) des ICP einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Reformentwurfes des Kongresses.

Im Anschluss informierte Frau Dr. María Consuelo Rodríguez, Abteilungsleiterin des Verteidigungsministeriums, über den Entwurf des Gesetzentwurfs, der den Art. 221 der kolumbianischen Verfassung reformieren soll und zurzeit im Kongress diskutiert wird. Besonders hervorgehoben wurden dabei die bisherigen Fortschritte.

Andere Experten aus dem Bereich Militärstrafrecht, Nationale Polizei, Militärischer Ombudsmann und Acore – verteidigten die Stärkung der Militärgerichtsbarkeit durch eine Gesetzesreform. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Militärgerichtsbarkeit weder von der militärischen Rangordnung abhänge, noch eine Justiz zweiten Ranges sei, da die Urteile rechtskräftig seien und die Richter, im Vergleich zu normalen Richtern über eine hohe Qualifizierung und Spezialwissen in Bezug auf den bewaffneten Konflikt verfügten.

Einige Organisationen, wie die Kolumbianische Juristenkommission, „Colombia Lider“ und andere Akteure der Zivilgesellschaft, äußerten ihre Sorge hinsichtlich der Reform der Militärgerichtsbarkeit. Ebenso wie verschiedene internationale Organisationen, von denen einige auch Berichterstatter bei den Vereinten Nationen sind, sehen sie die Gefahr, dass die von der Regierung angestrebte Reform der Militärgerichtsbarkeit zu einer generellen Straflosigkeit bei Militärgerichtsverfahren führen könnte.

Eine andere Teilnehmergruppe argumentierte, dass es nicht ratsam sei, die Reform der aktuellen Institutionen der Militärgerichtsbarkeit zu einer Priorität zu machen, sondern dass diese stattdessen mit mehr Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet werden sollten. Zum Schluss wurde auf die Notwendigkeit einer besseren Information über die Rechtsprechung der Militärgerichtsbarkeit verwiesen, da zurzeit ein großes Unwissen darüber bestehe.

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