Ausnahmezustand und Entzug der Staatsbürgerschaft in Frankreich: Wie spaltend sind sie für die Menschenrechtsprinzipien? - Auslandsbüro Palästinensische Gebiete
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Im Rahmen der Vortragsreihe „Legal Encounter“, die das Institut für Rechtswissenschaften an der Universität Birzeit nahe Ramallah in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung regelmäßig veranstaltet, fand am Montag, den 15. Februar 2016, eine Podiumsdiskussion zum Thema „Ausnahmezustand und Entzug der Staatsbürgerschaft in Frankreich: Wie spaltend sind sie für die Menschenrechtsprinzipien?“ statt.
Im Zentrum der Veranstaltung, die von Studenten, Professoren und Anwälten gut besucht wurde, stand die aktuelle Debatte in Frankreich über die Aufnahme des Ausnahmezustands in die Verfassung. Der Ausnahmezustand wurde in Folge der Terroranschläge von Paris vom 13. November 2015 für drei Monate verhängt und in dieser Woche um weitere drei Monate verlängert. Die beiden Professoren für Politikwissenschaft und öffentliches Recht an der Universität von Burgund, Raphaël Porteilla und Philippe Icard, diskutierten die möglichen Einschränkungen der Freiheitsrechte, wie zum Beispiel das Demonstrationsrecht. Zwar fände die Entscheidung des Parlaments, den Ausnahmezustand zu verhängen, große Zustimmung unter den Franzosen. Dennoch, so die beiden Wissenschaftlern, müsse man diskutieren, inwieweit zwischen der Freiheit und Sicherheit einer Gesellschaft abzuwägen ist.
Unabhängig von dem verlängerten Ausnahmezustand erklärten Porteilla und Icard, würde in Frankreich über eine Verfassungsreform diskutiert werden, durch die einerseits der Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden könnte. Andererseits könnten damit verurteilte Terroristen ihre französische Staatsbürgerschaft verlieren.