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Veranstaltungsberichte

Die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Politik, dem Bundestag und der EU in Deutschland

Sozialchristliches Forum - November 2012

In diesem Forum stellte Katrin Gerdsmeier vom Katholischen Büro in Berlin die Arbeit ihrer Institution und das Kirchenrecht in Deutschland vor.

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Das deutsche Kirchenrecht baut sich auf zwei wichtigen Grundsätzen auf: das Grundgesetz sowie ein institutionelles Gesetz.

Der 4. Artikel im Grundgesetz garantiert jedem Bürger und den religiösen Gemeinschaften die Konfessionsfreiheit. Gleichzeitig garantiert es jedem Bürger auch das Recht, keine Religion auszuüben sowie keiner Glaubensgemeinschaft anzugehören. Die Glaubensfreiheit hat in Deutschland einen hohen Stellenwert und kann nur dann eingeschränkt werden, wenn andere im Grundgesetz festgehaltenen Prinzipien von ihr bedroht werden könnten.

Die institutionellen Gesetze bilden den zweiten Grundsatz der Kirchen in Deutschland. Laut diesen Gesetzen gibt es keine staatliche Kirche, Kirche und Staat sind also vollkommen voneinander getrennt. Der Staat verhält sich in Bezug auf die Religion neutral.

Frau Gerdsmeier erläuterte, dass der Staat jedoch die öffentliche Arbeit der Kirchen anerkennt.

Im Vergleich zum privaten Sektor, haben die Kirchen jedoch einen größeren Handlungsspielraum. Aus diesem Grund können die Kirchen Steuern anfordern, Personal als Beamte einstellen und öffentliche Gelder in Anspruch nehmen.

Die Kirchen haben in Deutschland die Aufgabe der Jugendförderung und der Wohltätigkeit. Außerdem werden spezielle Steuererleichterungen im Fall der Kirche von Seiten des Staates garantiert.

Das katholische Büro in Deutschland arbeitet im Auftrag der Bischofskonferenz. Die Aufgaben des Büros sind die Beobachtung und Begleitung der Politik und Gesetzgebung auf Bundesebene, die Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und politischen Fragen, der direkte Kontakt zu Politikern aller Parteien und mit den Ministern. Die Berater des katholischen Büros nehmen stets an den Bischofskonferenzen teil, um die Bischöfe über die Entwicklung in der Politik zu informieren, um die Meinungsabgabe der Bischöfe direkt zu koordinieren.

Die Bischofskonferenz benutzt eine Reihe von Instrumenten zur Informationsbildung und zur Meinungsbildung. Das politische Gremium der Kirche trifft sich zweimal im Jahr im katholischen Büro in Berlin und besteht aus den Vikaren der Diözesen, die Leiter der katholischen Büros der Bundesländer und der Sekretär der deutschen Bischofskonferenz. Weitere Foren, Gesprächsrunden und Treffen mit Juristen der Diözese stehen ebenfalls auf dem Plan des katholischen Büros.

Das Hauptanliegen der Bischofskonferenz ist dabei stets die Begleitung der politisch-gesetzlichen Entwicklung im Land. Die anderen wichtigen Themengebiete werden in fünf Gruppen unterteilt.

Da ist in erster Linie die Mitwirkung der Kirche bei der Organisation der Gemeinden. In diesem Kontext sind besonders die Werte und die Ethik von Bedeutung.

In diese Themengebiet fallen z.B. der Schutz menschlichen Lebens, die Stammzellenforschung, die Abtreibung und die Sterbenshilfe. Die öffentliche Meinung erwarte dabei stets eine klare Meinung von Seiten der Kirche. Es ist dabei wichtig immer wieder klar zu stellen, dass die Kirche die menschliche Würde ohne Ausnahme beschützt und dabei auch keine Kompromisse eingeht. Auch der Umweltschutz ist für die Kirche eine Priorität, die sie als den Schutz der Schöpfung Gottes ansieht.

Das zweite wichtige Themengebiet ist die Meinungsbildung bezüglich der sozialen Gerechtigkeit. Dort werden die Arbeitsbedingungen, die Armutsbekämpfung und die Sorge um die sozial schwächer gestellten mit einbezogen. Mit Hilfe ihrer zahlreichen Wohlfahrtsverbände hilft die Kirche den Menschen in Not. Sie nimmt auch Stellung bezüglich der Behandlung von Kindern, Alten und Kranken in der Gesellschaft. Die Kirche kümmert sich auch um die Beratung der sozial schwachen Menschen in der Gesellschaft.

Ein drittes wichtiges Themengebiet ist das der Menschenrechte. Dabei geht es vor allem um die Recht von Minderheiten und Asylanten. Im Laufe der Zeit hat die Bischofskonferenz spezielles Augenmark auf das Wohlbefinden der Gastarbeiter in Deutschland geworfen.

Das vierte Themengebiet umfasst de Verantwortung der Kirche für die Welt. Die Bischofskonferenz arbeitet schon seit Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz ist daher gleichzeitig der Leiter des katholischen Büros für Entwicklungszusammenarbeit, das als Verbindungsstätte zwischen dem Staat und den katholischen Wohlfahrtsverbänden funktioniert.

Das fünfte Themengebiet sind die Interessen der Kirche in eigener Sache. Dabei geht es vor allem um die Verteidigung des Kirchenrechts, das den Kirchen ein nötiges Maß an Freiheit und Handlungsspielraum garantiert. Die Kirchen sind auf juristische Sicherheit, Freiheit und finanzielle Mittel zur Ausübung ihrer zahlreichen sozialen und kirchlichen Aktivitäten angewiesen.

Zum Abschluss kommentierte Frau Gerdsmeier, dass sich in den letzten Jahrzehnten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sehr geändert hätten. Die große Zahl der Kirchenaustritte, die große Anzahl konfessionsloser Menschen, vor allem in den neuen Bundsländern und die Religionspluralität durch die Einwanderung haben dazu geführt, dass sich das religiöse Spektrum sehr modifiziert hat.

Die Kirche sollte deshalb in der Lage sein, ihre Interessen zu bewahren und gleichzeitig ein ehrliches und überzeugendes Bild bei der Verteidigung des Allgemeinwohles abzugeben.

Wenn dies beachtet wird, gibt es in der Zukunft gute Aussichten, dass die Gesellschaft die Meinungen und die Arbeit der katholischen Kirche positiv anerkennt.

(Jeraldine Guevara).

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