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Seminar

Aktuelle Fragen des deutschen und polnischen Rechts – Europäisierungstendenzen?

Deutsch-polnische Tagung

Universität Wroclaw, Universität Regensburg zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Deutsch-Polnische Juristen-Vereinigung e.V. Berlin organisieren eine deutsch-polnische Tagung.

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Details

Programm der Tagung:

9.15 Uhr Eröffnung der Tagung vom Dekan Prof. dr hab. Karol Kiczka

Prof. Dr. Dr. h.c. Friedrich-Christian Schroeder „Einführung der Strafbarkeit der Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland“

Prof. Dr. Kai Cornelius „Europäisches Verbraucherleitbild und nationales Betrugsstrafrecht“

Dr. Piotr Góralski „Elektronische Kontrolle des Aufenthaltes als Vollzugsform der Freiheitsstrafe, Strafmaßnahmen und Maßregeln der Sicherung im polnischen Strafrecht“

Prof. Dr. Gerrit Manssen „Innovation durch Verwaltungsrecht“

Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack „Nationale Identität und kulturelle Diversität im Spiegel des internationalen Kulturgüterrechts“

Dr. Marcin Podles „Unternehmensgegenstand bei Handelsgesellschaften nach polnischem Recht – eine rechtsvergleichende Betrachtung“

23. Juni 2017 ab 14.50 Uhr und 24. Juni 2017 ab 9.30 Uhr DOKTORANDENSEMINAR

Mehr Info über die Tagung auf der Seite der Uni Wrocław

Über das Thema der Tagung:

Polen und Deutschland haben während der langjährigen Geschichte der Nachbarschaft unterschiedliche Etappen der gegenseitigen staatlichen Beziehungen durchgemacht. Das deutsch - polnische Verhältnis war nicht immer friedlich, eher oft voll von Spannungen. Seit den 90-er Jahren des 20. Jahrhunderts, als es zu der symbolischen Versöhnung der beiden Nationen kam, erhielten auch die bilateralen staatlichen Beziehungen eine neue Dimension. Die dynamische wirtschaftliche Entwicklung nach der politischen Wende 1989 trug auch zur Entwicklung der deutsch – polnischen Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaft bei. Die neue wirtschaftliche und sozialpolitische Lage Polens und die Bemühungen um den EU-Beitritt verursachten auch die Notwendigkeit von entsprechenden Änderungen des polnischen Rechtssystems. In der Zeit vor dem Beitritt Polens zur EU wurden zahlreiche deutsch – polnische Juristentagungen organisiert. Ziel dieser Tagungen war vor allem die Darstellung der in der EU geltenden Mechanismen und Grundsätze, sowie der Verpflichtungen der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU. Dank diesen wissenschaftlichen Tagungen, an denen oft auch Praktiker aus der EU-Institutionen teilnahmen, erhielt Polen eine große Unterstützung bei der Vorbereitung des Rechtssystems auf den Beitritt 2004.

Nach 13 Jahren der polnischen EU-Mitgliedschaft finden die gemeinsamen Debatten der polnischen und deutschen Juristen weiter statt. Es hat sich aber ihr Gegenstand geändert. Das ergibt sich nicht nur aus der Tatsache, dass Deutschland und Polen nicht nur Nachbar im geografischen Sinne bleiben, aber auch gleichgestellte Mitglieder der EU geworden sind, die mit ihren Handlungen auf der internationalen Ebene tatsächlichen Einfluss auf die aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage in Europa haben.

Die EU ist 2017 ganz anders als 2004. Die weltweite Finanzkrise 2008, die seit mehreren Jahren ungelöste Krise der Eurozone, sowie die Migrationskrise, die mit den Ereignissen in Syrien und in Nordafrika verbunden ist und schließlich das Referendum 2016 in Großbritannien, in dem über Brexit beschlossen wurde und die Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten, auch ein Referendum zur EU-Mitgliedschaft durchzuführen, beeinflussten stark viele Tätigkeitbereiche der EU und verursachten weitgehende Änderungen in der Funktionsweise der EU. Neben politischen Debatten auf der europäischen Ebene bleibt die Zusammenarbeit der Juristen, die zum Ziel die Entwicklung von neuen Lösungen zum Erhalten einer guten und effizienten Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten unabhängig von den bestehenden Unterschiede der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage, sowie Erwartungen gegen der EU und anderer Mitgliedstaaten hat, unentbehrlich.

In Bezug auf diese Ereignisse werden die Tagungsteilnehmer in ihren Vorträgen und Referaten die deutschen und polnischen Rechtsregelungen zu aktuellen rechtlichen Fragen darstellen. Diese Regelungen beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgebiete wie öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht Handelsrecht oder Wirtschafts- und Finanzrecht. In all diesen Bereichen, die durch das innerstaatliche deutsche, bzw. polnische Recht geregelt werden, ist der große Einfluss der EU zu merken. Oft kommt es infolge der Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten zur Annäherung oder sogar Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen. Ein Teil der Regelungen bleibt in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Teilnehmer der Tagung haben die Möglichkeit der gemeinsamen Diskussion und der Analyse, inwieweit die Vereinheitlichung der Rechtsregelungen in einzelnen Rechtsgebieten Einfluss auf die Verbesserung der Integration der Mitgliedstaaten in der EU. Die Referenten weisen auch auf diese Rechtsgebiete, in denen das Behalten von unterschiedlichen Rechtsregelungen, die auch an die tatsächliche wirtschaftspolitische Lage der jeweiligen Mitgliedstaaten angepasst sind, notwendig ist.

An der Tagung nehmen Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät für Rechtswissenschaft in Regensburg und der Fakultät für Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften in Wroclaw teil. Es sind sowohl Professoren mit langjährigen akademischen Erfahrung als auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die seit einigen Jahren ihre akademische und wissenschaftliche Karriere entwickeln. Ein Teil der Tagung stellt ein Doktorandenseminar dar, an dem Doktoranden aus den beiden juristischen Fakultäten teilnehmen. Durch die Form eines Doktorandenseminars haben die Teilnehmer eine sehr gute Gelegenheit, ihre bisherige wissenschaftliche Arbeit zu präsentieren. Sie werden über Fragen vortragen, die Gegenstand ihrer Dissertationen sind. Da die Tagungssprache Deutsch ist, haben die polnischen Doktoranden, auch diejenigen, die kein Referat halten, zusätzlich eine Gelegenheit, ihre Deutschkenntnisse in der Praxis zu prüfen und neue Erfahrungen in der bilateralen deutsch-polnischen wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu erwerben. Durch die Teilnahme an der Tagung können die Doktoranden ihre Meinung zu unterschiedlichen Themen tauschen und sich an den Diskussion mit deutschen Juristen beteiligen. Die neuen Kontakte zwischen den jungen Wissenschaftlern aus Polen und Deutschland können werden im Rahmen von internationalen wissenschaftlichen Projekten und der beruflichen Zusammenarbeit entwickelt und fortgesetzt werden. Viele Doktoranden sind zugleich Referendare oder Anwälte.

Die gemeinsame Tagung der deutschen und polnischen Wissenschaftler von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg und der Fakultät für Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften der Universität Wrocław, die mit der freundlichen Unterstützung der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert wird, ist der erste Schritt für die Entwicklung der regelmäßigen deutsch-polnischen Zusammenarbeit der jungen Wissenschaftler im Rahmen der seit mehreren Jahren bestehenden Zusammenarbeit der juristischen Fakultäten in Regensburg und in Wrocław

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Veranstaltungsort

Wrocław

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