Der status quo im Verhältnis zwischen staatlicher und indigener Justiz - Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika
Fachkonferenz
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Im Rahmen der Konferenz über die Anerkennung indigene Justiz und Autonomie im Vielvölkerstaat Bolivien sprachen der Rektor der Bolivianischen Katholischen Universität San Pablo, Dr. Hans van den Berg, der ehemalige Vize-Präsident Boliviens, Victor Hugo Cárdenas, der ehemalige Präsident Boliviens, Dr. Eduardo Rodríguez Veltzé, Vertreter des Programm für Indigene Politische Partizipation in Bolivien sowie indigene Führungspersönlichkeiten und Experten für Rechtspluralismus.
Zwei Mitglieder der Studiengruppe zum Rechtspluralismus in Lateinamerika (PRUJULA) des Rechtsstaatsprogramms für Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Juan Carlos Martínez (Mexiko) und Rechtsanwalt Aresio Valiente (Panama) brachten eine rechtsvergleichende Perspektive ein, namentlich zu Koordinationsmechanismen zwischen staatlicher und indigener Justiz, zu den materiellrechtlichen Grenzen indigener Justiz und zur Funktion rechtsanthropologischer Gutachten.
Bolivien gewährt in seiner Neuen Politischen Verfassung weitreichende Autonomierechte und erkennt die indigene Justiz als gleichrangig an. Hieraus ergeben sich nicht zu unterschätzende Abgrenzungs- und Wertekonflikte, die einer ausgewogenen einfachgesetzlichen Regelung bedürfen. Der Austausch mit den Experten der Studiengruppe des Rechtsstaatsprogramms war hierfür in beide Richtungen eine Bereicherung.
Im Rahmen einer Tagung im Campus der Katholischen Universität in der Gemeinde von Tihuanaco tauschten sich die Experten der PRUJULA–Gruppe sowie der Ex-Präsident Boliviens, Dr. Eduardo Rodriguez Veltzé, mit lokalen staatlichen sowie indigenen Vertretern und Würdenträgern aus. Die Begegnung verdeutlichte die Notwendigkeit einer respektvollen und beiderseitig selbstkritischen Debatte über Fragen der Koordination, Abgrenzung und Spielräume für die Verbesserung beider Gerichtsbarkeiten.