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Seminar

IV. Bolivianischer Kongress zum Verfassungsrecht und II. Tagung zum Verfassungsprozessrecht „Der verfassungskonforme Rechtsstaat – Notwendige Überlegungen nach 10 Jahren des Inkrafttretens der Verfassung und 20 Jahren Verfassungsgerichtbarkeit“

In der kommenden Woche, vom 11. bis zum 13. April, findet in La Paz, Bolivien, ein Kongress statt, der von uns in Kooperation mit dem Iberoamerikanischen Institut für Verfassungsrecht (Abteilung Bolivien), der Bolivianischen Akademie für Verfassungsstudien (Region Santa Cruz) und anderen bedeutenden akademischen Institutionen und namenhaften Anwaltsverbänden Boliviens organisiert wird.

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Details

Unter anderem werden folgende Themen behandelt: aktuelle Trends in Bezug auf Verfassungsrecht, Menschenrechte, Geschlecht und Pluralismus; Verfassungsstrafrecht, Verfassungsgerichtsbarkeit und überstaatliche Gerichtsbarkeit, Entwicklung des plurinationalen autonomen Staates, Verfassungsrecht und Demokratie, das Wahlsystem und politische Parteien.

Über all diese aktuellen und überaus relevanten Themen werden Experten aus Argentinien, Chile, Ecuador, Mexiko, Peru, Venezuela und natürlich Bolivien in Workshops sowie privaten als auch öffentlichen Veranstaltungen debattieren. Unter anderem begleiten uns der Präsident des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Mitglieder unserer Studiengruppe „Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte“

Für das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung wird dieser Kongress auch eine Gelegenheit sein, die zweite Ausgabe des Kommentars zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention vorzustellen, die erst kürzlich nach drei Jahren harter Arbeit gedruckt wurde.

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Veranstaltungsort

Auslandsbüro Bolivien
Av. Sánchez Bustamente Nº 509 (entre calles 11 y 12 de Calacoto),
La Paz
Bolivien
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Anfahrt

Kontakt

Andrés Felipe Villegas Gutiérrez

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