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Die Kontrolle der Verwaltungsbehörden durch unabhängige Kontrollinstanzen

Noch vor Jahresende werden in Tunesien 12 neue Verwaltungsgerichte (erstinstanzliche Kammergerichte) in den Regionen eingerichtet. Damit wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit dekonzentriert und für die Bürger einfacher erreichbar. Hintergrund sind die im Dezember erstmals stattfindenden Kommunalwahlen, zu deren Begleitung und Kontrolle die neuen Verwaltungsgerichte eingerichtet und funktionstüchtig gemacht werden müssen.

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Noch vor Jahresende werden in Tunesien 12 neue Verwaltungsgerichte (erstinstanzliche Kammergerichte) in den Regionen eingerichtet. Damit wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit dekonzentriert und für die Bürger einfacher erreichbar. Hintergrund sind die im Dezember erstmals stattfindenden Kommunalwahlen, zu deren Begleitung und Kontrolle die neuen Verwaltungsgerichte eingerichtet und funktionstüchtig gemacht werden müssen.

In Zusammenarbeit mit dem Tunesischen Oberverwaltungsgericht wird die Konrad-Adenauer-Stiftung von 26. bis 28 September 2017 einen zweitägigen Workshop zur Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Regionen Tunesiens organisieren.

Der Workshop dient dazu dem Reformplan der tunesischen Gerichtsbarkeit und der Regierung nachzukommen, welche unter anderem die Errichtung von zwölf regionalen Verwaltungsgerichten beinhaltet. Bis dato war das Verwaltungsgericht in Tunis die einzige Instanz, bei der Bürger gegen Akte der Verwaltung vorgehen konnten. Die Inbetriebnahme der neuen 12 regionalen Kammergerichte soll dem besseren Zugang zur Justiz und, durch Entlastung der erstinstanzlichen Kammer in der Hauptstadt, der Schaffung einer effizienteren Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleisten.

Die angehenden tunesischen Gerichtspräsidenten werden sich mit Kollegen aus Deutschland und Frankreich im Rahmen eines Erfahrungsaustausches und Trainings mit den praktischen Herausforderungen im Gerichtsalltag auseinandersetzen.

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