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Workshop

Die Anwendung des Völkerrechts in der nationalen Rechtsordnung: Zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit internationaler Verträge

Vom 25.-27.10.18 findet in Zusammenarbeit mit dem Lebanese Center for International Studies der Workshop „Internationales Recht und nationale Verfassungsordnung - Regelungsmodelle und Praxis in der MENA Region“ statt.

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Details

Die Veranstatlung soll der Frage nachgehen, welche Rolle internationales Recht in Bezug zur nationalen Rechtsordnung spielt, speziell ob und wie internationale Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit der libanesischen Verfassung geprüft werden.

Das libanesische Verfassungsgericht wurde 1990 mit dem Taif-Vertrag nach Ende des Bürgerkriegs gegründet und war eine wichtige Errungenschaft bezüglich des Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Parteien und Konfessionsgemeinschaften. Es setzt die Normen der Verfassung durch, überwacht ihre Anwendung und kann Exekutivakte für nichtig erklären, was es zum wichtigsten Organ zum Schutz der Grundrechte und Werteordnung macht.

Während das Gericht einerseits verpflichtet ist, Akte der Legislative und Exekutive auf Verfassungswidrigkeit zu kontrollieren, sieht die Gerichtordnung keine Regelung in Bezug auf verfassungswidrige internationale Verträge vor. Dies betrifft zweierlei Aspekte:

Ein internationaler Vertrag fällt als Exekutivakt in den Bereich der Souveränität der Regierung. Kann er trotzdem einer Prüfung durch das Verfassungsgericht unterzogen werden oder fällt er nicht in deren Rechtsprechungsbereich?

Andererseits entfaltet ein Vertrag mit Zustimmung der zuständigen Behörde Rechte und Pflichten für den Staat im internationalen Rechtssystem. Würde ein solcher Vertrag vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt werden und der Staat ihn sodann nicht erfüllen, so würde dies eine Pflichtverletzung auf internationaler Ebene darstellen. Gibt es also bereits vor der Zustimmung zum Vertrag eine Möglichkeit zur Prüfung durch das Gericht?

Die libanesische Verfassung enthält keine Regelung zur Hierarchie der Normen. Das Zivilprozessgesetz räumt Verträgen einen Vorrang gegenüber Gesetzesnormen ein und verpflichtet im Zweifel den Richter, den Vertrag vor der Rechtsnorm anzuwenden. Fraglich ist dies, wenn es sich um verfassungswidrigen Vertragsinhalt handelt, denn der einfache Richter ist nicht berechtigt, die Frage der Verfassungsmäßigkeit zu stellen, weder bei einem Gesetz noch einem Vertrag, und er wäre damit verpflichtet, einen verfassungswidrigen Vertrag anzuwenden.

Auf internationaler Ebene, im Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969, ist ein Staat an bestimmte Repräsentanten gebunden, meist Staatsoberhäupter und diplomatische Vertreter, und damit an deren Zustimmung zu einem internationalen Vertrag. Es untersagt gleichzeitig einem Staat, die Nichterfüllung eines Vertrags mit einer Verletzung innerstaatlichen Rechts bezüglich Kompetenz oder Inhalt zu begründen, außer die Verletzung des nationalen Rechts ist offenkundig und verstößt gegen eine Rechtsvorschrift von grundlegender Bedeutung. Die Verletzung ist damit offenkundig, wenn sie für jeden Staat nach allgemeiner Praxis und Treu und Glauben erkennbar ist.

Die Anwendung dieser Vorschriften ist eine Gradwanderung und kann zur Verletzung internationaler Pflichten führen. Der Workshop soll daher Regelungsmodelle und deren Anwendung in verschiedenen anderen Staaten vergleichen um Lösungsansätze zugeschnitten auf das libanesische Rechtssystem zu finden, denn die Kompatibilität von nationalem mit internationalem Recht ist eine Grundvoraussetzung für Rechtsstaatlichkeit. Dazu werden Experten auf den Gebieten Verfassungs- und internationales Recht aus der Nah-Ost-Region sowie Europa geladen, um ihre Erfahrungen und Ideen auszutauschen und ein Forum für Rechtsexperten aus der Region zu etablieren.

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Publikation

The Control of the Constitutionality of Treaties: Ghantous / Schoeller-Schletter (Ed.)
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Dr. jur. Anja Schoeller-Schletter