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KAS-Stipendien für ein Studium in Deutschland

Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung für ein Masterstudium oder eine Promotion in Deutschland

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Seminar für Stipendiaten in Berlin

Bewerbungsfrist: 31. März 2021

Die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. vergibt Vollstipendien für ein Masterstudium oder eine Promotion an einer Hochschule in Deutschland. Gefördert werden sowohl Studiengänge an Fachhochschulen als auch an Universitäten.[1] Die Studienzeit muss dabei mindestens drei Semester betragen.

Gesucht werden engagierte Studenten und Promovenden aller Fachrichtungen, die nicht älter als 30 Jahre sind und nachweislich über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens verfügen.[2] Sehr gute Studienleistungen, ein Interesse an der Vertiefung der deutsch-russischen Beziehungen sowie eine positive Einstellung zu den Zielen und Werten der Konrad-Adenauer-Stiftung werden vorausgesetzt.

Neben der finanziellen Förderung profitieren unsere Stipendiaten insbesondere von

  • dem Zugang zu einem über 14.000 Personen starken internationalen Netzwerk der Stipendiaten und Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung,
  • einem umfangreichen studienbegleitenden Seminarprogramm und der Möglichkeit, eigenständig Seminare und Veranstaltungen zu organisieren,
  • der persönlichen Betreuung beim Studium und der Karriereplanung durch die Referenten der Ausländerförderung und unsere Vertrauensdozenten an den Hochschulen.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung besteht aus zwei Etappen: einem Wettbewerb der schriftlichen Bewerbungen und einem darauffolgenden Auswahlgespräch.

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum 31. März an sekretariat.russland@kas.de.  

Nach dem Eingang der schriftlichen Bewerbungen werden besonders geeignete Bewerber in einer zweiten Runde zum persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

Die Auswahlgespräche finden je nach Fachrichtung am 18. und am 19. Juni in deutscher Sprache statt. In der Auswahlkommission sind Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie russische und deutsche Fachexperten.

Bis Anfang Juli werden die Bewerber über die Ergebnisse ihrer Bewerbungen informiert.

Die Förderung kann frühstens zum Wintersemester 2021/22, aber nicht später als ab dem Wintersemester 2022/23 beginnen.

Die Bewerber sind selbst für ihre Bewerbung und Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland zuständig. Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung ist unabdingbar sowohl für den Beginn als auch für die Dauer der Förderung.

Bewerbungsunterlagen

Master-Stipendien

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten),
  • tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache,
  • Kopien der Hochschulzeugnisse mit Notenauflistung und Leistungsnachweisen sowie deutsche Übersetzungen dieser Dokumente,
  • Gutachten eines Hochschullehrers, der die fachliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt,
  • Gutachten, das die persönliche Eignung des Bewerbers beurteilt (Dieses Gutachten ist nicht vom Aussteller des Hochschullehrergutachtens zu erstellen, sondern von einer weiteren Person),
  • Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit,
  • Nachweis über Deutschkenntnisse,
  • Die Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (soweit bereits vorhanden) oder Information zum bevorzugten Studiengang und der entsprechenden Universität (bitte bis zu drei Prioritäten im Motivationsschreiben benennen).

Promotionsstipendium

Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine ausführliche Begründung des Dissertationsvorhabens (Problemaufriss, Angaben zum geplanten methodischen Vorgehen, Arbeits- und Zeitplan) in deutscher oder englischer Sprache,
  • Gutachten eines Hochschullehrers, der das Dissertationsvorhaben, die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers und die persönliche Eignung beurteilt (falls bereits eine Betreuungszusage vorliegt, muss dieses Gutachten durch den Doktorvater erstellt werden),
  • Gutachten eines weiteren Hochschullehrers, der die wissenschaftliche Qualifikation des Bewerbers beurteilt (das oben geforderte Persönlichkeitsgutachten entfällt bei Bewerbern um ein Promotionsstipendium),
  • Bescheinigung der Fakultät bzw. des Fachbereichs über die auflagenfreie Zulassung zum Promotionsstudium (soweit bereits vorhanden).

Im Bewerbungsverfahren reichen uns die Bewerber nur die Kopien der Hochschulzeugnisse, der Nachweise und der Gutachten sowie deren deutschen Übersetzungen ein. Englischsprachige Dokumente müssen nicht übersetzt werden. Im Falle einer Aufnahme müssen die Hochschulzeugnisse und die Leistungsnachweise amtlich übersetzt und beglaubigt werden. Originale der Zeugnisse und der Übersetzungen bleiben in Händen des Bewerbers.

Ihre Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte – gerne auch auf Russisch - an Frau Anna Smolina unter sekretariat.russland@kas.de oder anna.smolina@kas.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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[1] Von einer Förderung ausgeschlossen sind Zweitstudiengänge, Zweitpromotionen sowie Aufbaustudiengänge im Fach Medizin.)

[2] Bei Beginn des Studiums sollte ein Sprachniveau auf der Stufe B2 erreicht sein. In Ausnahmefällen wird vor Beginn des Studiums von der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Sprachkurs (Stufe B2) in Deutschland finanziert.

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