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Vortrag

Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement

Schöffenwahlen 2008

Im Rahmen der Reihe "Schöffenwahlen 2008"

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Details

Exposé

Die Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „ ...... alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“ Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus, sie wirken bei der Urteilsfindung mit und entscheiden, ob ein Mitbürger verurteilt oder freigesprochen wird. Gleichberechtigt stehen sie neben dem Berufsrichter.

Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtssprechung ist gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertung in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden soll.

Schöffinnen und Schöffen sind ebenso wie der Berufsrichter an Recht und Gesetz gebunden. Aber sie sind wie die Berufsrichter auch Menschen mit persönlichen Schicksalen, mit religiösen, weltanschaulichen und politischen Auffassungen. Der feste Wille, nach Objektivität und Unparteilichkeit zu streben, ist daher eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Schöffenamt. Mit der Pflicht zur Unparteilichkeit wäre es nicht vereinbar, wenn ein Schöffe sich während der Amtsausübung als Vertreter einer politischen Richtung, einer Konfession oder einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe fühlen würden. Das Amt ist ihnen von der gesamten Rechtsgemeinschaft übertragen worden.

Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern. Die Veranstaltungen möchten Sie ermutigen, ein Schöffenamt zu übernehmen, und Sie über den Aufgabenbereich informieren.

Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtssprechung teil?

- In welchen Gerichten sind Schöffen vertreten?

- Aufgaben und Grundsätze des Strafprozesses

- Ablauf der Verhandlung

- Hauptschöffen und Hilfsschöffen

Konrad Gatz

Wie werden Schöffen gewählt?

- Voraussetzungen der Bewerber

- Rechte und Pflichten

- Besonderheiten des Jugenstrafverfahrens

Lutz Bindig

Entschädigung der Schöffen

- Unfallversicherung und steuerrechtliche Fragen

- Auswertung

Susann Winkler

Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (DVS) vorbereitet.

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Veranstaltungsort

Landgericht Bautzen, Lessingstr. 7 , 02625 Bautzen

Referenten

  • Lutz Bindig
    • Schöffe am Amtsgericht Grimma
      • ParthensteinSusann Winkler
        • freie Dozentin der Erwachsenenqualifizierung
          • GrimmaKonrad Gatz
            • Präsident des Landgericht Bautzen
              Kontakt

              Dr. Joachim Klose

              Dr. Joachim Klose

              Landesbeauftragter für die Bundeshauptstadt Berlin, Leiter des Politischen Bildungsforums Berlin und Leiter Grundlagenforum

              joachim.klose@kas.de 030/26996-3253 030/26996-53253
              Gerechtigkeit braucht bürgerschaftliches Engagement v_2

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