Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtssprechung teil? - Politisches Bildungsforum Sachsen
Vortrag
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Die Grundlage für das Schöffenamt findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „ ... alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.“
Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus, sie wirken bei der Urteilsfindung mit und entscheiden, ob ein Mitbürger verurteilt oder freigesprochen wird. Gleichberechtigt stehen sie neben dem Berufsrichter.