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Analysen und Argumente

Rule by Law statt Rule of Law

von Daniel Kempken

Das chinesische Rechtsstaatskonzept als Herausforderung für Deutschland und Europa

Die Volksrepublik China hat einen Fünfjahresplan über den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit (2020 – 2025) verabschiedet. Das darin zum Ausdruck gebrachte Rechtsstaatskonzept widerspricht in zentralen Punkten dem europäischen Verständnis von Rule of Law. Erklärtes Ziel ist Rule by Law. Doch was bedeutet das? Und wie sollte sich Deutschland positionieren?

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Am 10. Januar 2021 verabschiedete das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas den ersten Fünfjahresplan über den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in den Jahren 2020-2025. Zentraler Begriff und Ziel des Plans ist eine sozialistische Rechtsstaatlichkeit
chinesischer Prägung.

 

Entsprechend dieser Grundausrichtung trägt er eine Auffassung von Rechtsstaatlichkeit in sich, die in sehr grundsätzlichen Aspekten von unserem Rechtsstaatsverständnis abweicht und unseren Interessen widerspricht. Die Differenzen beziehen sich hierbei hauptsächlich auf die Rechtsbeziehungen zwischen Staat bzw. Partei und Bürgerinnen und Bürger.

 

Erklärtes Ziel ist Rule by Law anstelle von Rule of Law. Das Recht wird als Instrument der Regierungsführung bzw. als Regierungstechnik der Kommunistischen Partei angesehen. Das Rechtssystem steht unter der Aufsicht und Leitung der Partei. China will international für ein solches, von einem autokratischen Grundverständnis geprägten, Rechtssystem werben.


Das Konzept hat einen Umsetzungshorizont von 15 Jahren. Bis 2025 soll ein sozialistisches Rechtsstaatlichkeitssystem chinesischer Prägung erste Gestalt annehmen und in zehn Jahren, bis 2035 ausgebaut werden.

 

Wie sich Deutschland und Europa positionieren sollten und wie diese eine weitere Zusammenarbeit beeinflussen könnte, das lesen Sie in unserer Analyse hier als PDF.

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Über diese Reihe

Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.

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