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Veranstaltungsberichte

Mitwirkung der deutschen und österreichischen Länder und der Autonomen Gemeinschaften Spaniens in Angelegenheiten der EU

Seminar und Dialogveranstaltung

Das Auslandsbüro der Konrad-Adenauer-Stiftung für Spanien und Portugal organisierte am 16. und 17. Mai 2018 in Zusammenarbeit mit der Stiftung Manuel Giménez Abad jeweils eine Seminar- und Dialogveranstaltung mit dem Zentrum für Politik- und Verfassungsstudien (CEPC) (am 16.05.2018) und dem Spanischen Senat (am 17. Mai) zum Thema „Die Mitwirkung der deutschen und österreichischen Länder und der Autonomen Gemeinschaften Spaniens in Angelegenheiten der EU“.

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Der saarländische Staatssekretär für Justiz und Europaangelegenheiten, Dr. Roland Theis, stellte in seiner Rede vor allem die Bedeutung des Europaartikels im deutschen Grundgesetz heraus und betonte, dass in Deutschland neben dem Zentralstaat auch die einzelnen Bundesländer verfassungsrechtlich für eine Mitwirkung an den Entscheidungsprozessen der EU teilnehmen. Zentral für die Partizipation der deutschen Länder ist vor allem der Bundesrat, ohne dessen Zustimmung es keine Entscheidung auf Bundesebene geben kann, wenn Länderinteressen durch die EU-Gesetzgebung betroffen sind.

Dr. Maria Bertel, Dozentin für österreichisches Verfassungsrecht an der Universität Innsbruck, stellte die in der österreichischen Verfassung festgeschriebene Mitwirkung der Bundesländer hervor, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar über den österreichischen Bundesrat erfolgen kann. Bertel betont jedoch, dass Österreich, im Unterschied zu Deutschland und Spanien, nach außen stets nur mit einer einzigen Stimme spricht.

Hinsichtlich der Partizipation der spanischen Autonomen Gemeinschaften an den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene referierte Prof. Dr. Ana Carmona, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Sevilla, dass der größte Unterschied zu Deutschland und Österreich im Fehlen eines Europaartikels in der spanischen Verfassung begündet liege. Verfassungsrechtlich sei die Mitwirkung der spanischen autonomen Gemeinschaften bei europäischen Fragen daher nicht garantiert.

Abschließend betonte der Generaldirektor für die spanische Gebietsverwaltung, Juan Ignacio Romero Sánchez, die grundlegende Kompatibilität der Struktur der Europäischen Union mit der Funktionsweise des Systems der spanischen Autonomen Regionen, trotz der ausgeprägten dezentralistischen Strukturen Spaniens. Der Generaldirektor erachtet es allerdings als unbedingt notwendig, dass die lokale, kommunale und die nationale Ebene in Spanien besser kooperieren, um die Interessen der drei Ebenen in der EU besser artikulieren zu können.

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