Menschenrechtsgesetze und die Rechte des Kindes auf Bildung - Auslandsbüro Südafrika
Online-Seminar
Details
Wie stark sich die Pandemie auf die Rechte der Kinder auswirkt, ist noch nicht bekannt. Es ist jedoch wichtig, dass wir eine Bestandsaufnahme machen und bewerten, welche Orientierungshilfe die internationalen Menschenrechtsvorschriften in Bezug auf Kinder und ihre nationalen verfassungsmäßigen Rechte bieten können, um zu entscheiden, wie wir die Herausforderungen des kommenden Jahres und darüber hinaus angehen können.
So sehen beispielsweise Artikel 6 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK) und Artikel 5 der Afrikanischen Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes (ACRWC) vor, dass ein Kind das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung hat. Diese Bestimmungen sind wichtig, da sie die Auslegung und Umsetzung der KRK und der ACRWC leiten und für diese Instrumente einzigartig sind. Vor allem das Recht auf Entwicklung ist ganzheitlich auszulegen und anzuwenden. Doch welche Verpflichtungen bringt ein solcher Ansatz mit sich und zu welchen politischen Vorgaben würde er führen?
Das Seminar wird sich mit einer Reihe wichtiger Fragen befassen, unter anderem mit den folgenden:
Welche negativen Auswirkungen auf die Rechte der Kinder in Afrika haben die Maßnahmen, die als Reaktion auf COVID-19 ergriffen wurden - z. B. in Bezug auf Lockdowns und Schulschließungen -, empirisch gesehen?
Welche Anhaltspunkte bieten internationales Recht und regionale Instrumente den Regierungen bei der Bewältigung dieser negativen Auswirkungen? Was würden sie auf dem Weg zu einer Welt nach der Pandemie verlangen, um die aufgetretenen Rechtsverletzungen anzugehen?
Welche positiven Verpflichtungen würden diese Rechtsquellen den Regierungen auferlegen?
Helfen die Menschenrechtsgesetze bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Gesundheit und dem Recht auf Bildung?
Welche Rolle spielt die Beteiligung von Kindern an der Entscheidungsfindung in Bezug auf ihre Grundrechte in einer Pandemie?