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Veranstaltungsberichte

Unterschiedliche Haushaltskontrolle in Deutschland und Südafrika

von Dr. Werner Böhler

Peter Weiss, MdB zu Gast bei der KAS Südafrika

Peter Weiss, Mitglied des Planungsausschusses der Konrad-Adenauer-Stiftung, war Gastredner bei einem Roundtable Gespräch zum Thema Democratic Budget Policy, das im Parlament in Kapstadt stattfand. An dem von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten Briefing nahmen Vertreter des African National Congress (ANC), der Democratic Alliance (DA), der Inkatha Freedom Party (IFP), des United Democratic Movement (UDM) sowie der African Christian Democratic Party (ACDP) teil. Damit waren die relevanten Parteien der National Assembly anwesend.

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Im Eingangsstatement zum deutschen Verfahren der Haushaltsgesetzgebung und Haushaltskontrolle stellte Weiss die Rechte des Bundestages und die Budgethoheit des Parlaments heraus. Im weiteren Verlauf ging er auf das Verfahren der Haushaltsgesetzgebung sowie die Bedeutung des Haushaltsausschusses ein.

Die Diskussion konzentrierte sich vor allem auf die Watchdog-Funktion, die dem Parlament bei der Kontrolle der Regierung und der Umsetzung des Haushalts zusteht. Ein weiteres Thema war die Beziehung zwischen den einzelnen Fachressorts und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bei der Aufstellung und Überwachung des Haushalts sowie eines ggf. notwendigen Nachtragshaushalts.

Die Abgeordneten des südafrikanischen Parlaments erläuterten ihrerseits das Haushaltsverfahren in ihrem Land. Wichtigster Unterschied ist, dass die Members of Parliament im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen den Haushaltsentwurf nur insgesamt annehmen oder ablehnen können. Veränderungen in Einzeletats des von der Regierung im Parlament eingebrachten Haushalts sind nicht möglich.

Derzeit gibt es in Südafrika Reformbestrebungen, die insbesondere von den Oppositionsparteien betrieben werden und auf eine Stärkung der Kompetenzen des Parlaments bei der Haushaltsaufstellung und –überwachung abzielen. In der Diskussion stellte sich heraus, dass praktisch zwei im Grundsatz verschiedene Regelungen bestehen. Die Kompetenzen von Exekutive und Legislative beim Haushaltsverfahren und der Haushaltskontrolle unterscheiden sich dabei vor allem in Bezug auf die Budgethoheit wesentlich. Der Zeitpunkt für den Austausch zwischen Weiss und den südafrikanischen Abgeordneten fand deshalb zu einem sehr günstigen Zeitpunkt statt und brachte wichtige Anregungen, die in die Reformprozess in Südafrika einfließen sollten.

Peter Weiss nimmt nun an einer Konferenz in Stellenbosch teil, die sich ebenfalls mit dem Thema Democratic Budget Policy beschäftigt. Eingeladen zu dieser Konferenz haben die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) sowie die Ecumenical Foundation of Southern Africa und das Catholic Parliamentary Liaison Office, beide mit Sitz in Kapstadt.

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