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Diskussion

Verfassungsreformen in Kenia und Tansania

Chancen und Herausforderungen des aktuellen Reformprozesses in Tansania mit Bezug auf den Prozess in Kenia

Am 24. Mai 2013 veranstaltet das KAS Rechtsstaatsprogramm und das tansanisch-deutsche Fachzentrum für Rechtswissenschaften (TGCL) mit Unterstützung der KAS Tansania eine Halbtagskonferenz zu den Verfassungsreformprozessen in Kenia und Tansania.

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Am 4. August 2010 wurde in Kenia in einem Referendum über eine neue Verfassung abgestimmt. Mit großer Mehrheit wurde sie von der Bevölkerung angenommen und durch Präsident Mwai Kibaki am 27. August 2010 formal in Kraft gesetzt. Durch die Veränderung des Staatsaufbaus sollte eine neue „demokratischere“ Form der Präsidialrepublik entstehen. Die entscheidenden Fragen des Staatsaufbaus stellten sich insbesondere in den ersten Jahren vor den Wahlen im März 2013. Auch wenn diese international als friedlich und fair gelten, symbolisiert der neue Präsident Uhuru Kenyatta im Wesentlichen das alte Kenia. Er führt die Politik seines Vorgängers Mwai Kibaki und seines Vaters Jomo Kenyatta, des ersten Präsidenten des unabhängigen Kenias, fort. Auf Grund seiner Herkunft und als Mitglied und Funktionär der ehemaligen Einheitspartei KANU, sowie auf Grund seiner ethnischen Zugehörigkeit zu den Kikuyu, steht er wohl nicht unbedingt für Reformen und Veränderungen im Land, so wie sie die neue Verfassung es vorsieht.

Tansania steht der Etablierungsprozess einer neuen Verfassung noch bevor. Im Mai 2013, und somit womöglich kurz vor oder nach der Veranstaltung von KAS und TGCL, wird der Entwurf über die neue Verfassung erwartet. Sie soll stärker an der Bevölkerung orientiert und demokratischer ausgerichtet sein. Ein spezielles Komitee, die Constitutional Review Commission (CRC), zog dafür seit April 2012 für 12 Monate durchs ganze Land, um die Bevölkerung zu ihren Wünschen und Verfassungsvorschlägen zu befragen. Der bald veröffentlichte Entwurf soll in Zeitungen und durch andere Medien öffentlich gemacht und verbreitet werden, sodass alle Bürgerinnen und Bürger die Veränderungen einsehen und bewerten können. Im April 2014 soll die Verfassung in Kraft treten.

Die Konferenz verbindet die Erfahrungen Kenias mit den aktuellen Prozessen in Tansania. VertreterInnen verschiedener Organisationen aus Kenia und Tansania sowie interessierte Teilnehmende informieren und diskutieren in Dar es Salaam über die aktuellen Ereignisse in beiden Ländern. Es bleibt spannend – nicht zuletzt auch für CHADEMA, die größte Oppositionspartei in Tansania, die von der KAS Tansania unterstützt wird – welche Veränderungen die tansanische Verfassungsreform beinhaltet und welche Konsequenzen dies mit sich bringt.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Veranstaltungsort

Nkrumah Hall, UDSM

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Repräsentant KAS Kolumbien

stefan.reith@kas.de +57 601 7430947
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