Nach der Novellierung des EEG: Wie gehts weiter mit der Energiewende? - Politisches Bildungsforum Thüringen
Gespräch
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Nicht erst seit dem Beschluss 2011 die zukünftige Energieversorgung Deutschlands ohne Kernenergie zu gestalten ist der Ausbau erneuerbarer Energien in vollem Gange, um die geplante Energiewende umsetzen zu können. Die im Anfangsstadium nachvollziehbar starke staatliche Förderung der neuen Technologien erleichterte die deutschlandweite Etablierung von Wind- und Solarparks und anderer alternativer Energiequellen.
Das im Jahre 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderte den Ausbau durch feste Einspeisevergütungen und vorrangige Abnahme des erzeugten Stromes, so dass nun ein Anteil von 25 % an der Gesamterzeugung erreicht werden konnte. Die Finanzierung erfolgte über die sogenannte EEG-Umlage, die als Aufschlag auf den Strompreis gezahlt wurde.
Der stetig wachsende Ausbau ließ die Förderung und damit über die Umlage auch den Strompreis steigen und auch die Stabilität der Stromnetze und Versorgungssicherheit wurden durch die Entwicklung herausgefordert, dementsprechend die Instrumente des EEG überprüft und 2014 reformiert worden sind.
Dabei standen die Dämpfung des weiteren Kostenanstieges wie die zunehmende Anpassungen der Erneuerbaren Energien an Marktbedingungen im Mittelpunkt. Gerade aus sozialer Perspektive für private Verbraucher wie auch für die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb stellt der Energiepreis einen bedeutenden Ausgabenposten dar, den es vernünftig zu gestalten gilt.
Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung stufenweise gesenkt. Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit ca. 17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beträgt, werden Betreiber neuer Anlagen ab 2015 im Schnitt nur ca. 12 Cent/kWh erhalten. Darüber hinaus werden die Lasten zwischen privaten und wirtschaftlichen Verbrauchern neu austariert und Ausnahmen nur für wirklich energieintensive Wirtschaftszweige gewährt.
Perspektivisch werden weitere Ausbauziele formuliert, welche bei Neuanlagen jedoch mit der klaren Maßgabe der verbesserten Integration in den nationalen und europäischen Strommarkt verbunden sind. Mit diesem Ziel werden Betreiber von großen Neuanlagen verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Diese Pflicht wird stufenweise eingeführt, um eine angemessene Anpassungszeit zu geben.
Zu einzelnen Aspekten des EEG musste dabei eine einvernehmliche Lösung mit der EU-Kommission gefunden werden, um Vorgaben auf europäischer Ebene erfüllen zu können.
Die Reform des EEG eröffnet eine neue Etappe bei der Gestaltung der Energiewende, über dessen Inhalte, Ziele und Zukunftsauswirkungen wir Sie gerne zum Gespräch mit unseren Experten einladen möchten.
Begrüßung
Daniel Braun
Wiss. Mitarbeiter des PBF Thüringen
Grußwort
Holger Obst angefragt
Bürgermeister der Stadt Hildburghausen
Vortrag und Gespräch
Thomas Bareiß MdB
Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Mark Hauptmann MdB
Michael Müller
Rauschert Solar GmbH Veilsdorf