Das künftige tunesische Verfassungsgericht - Auslandsbüro Tunesien
Fachkonferenz
Details
Die tunesische Verfassung vom 27. Januar 2014 will die Grundlagen des Rechtsstaates festschreiben, indem universelle Menschenrechte sowie die Ausgewogenheit der Machtverhältnisse im politischen System garantiert werden. Um diesen Werten und Prinzipien ihre praktische Dimension zu verleihen, sieht die tunesische Verfassung die Schaffung eines Verfassungsgerichts vor, das verantwortungsbewusst die Einhaltung der Rechtstexte gewährleistet. Die Fachkonferenz setzt sich zum Ziel, gemeinsam mit tunesischen und internationalen Experten, die Eigenschaften des zukünftigen Verfassungsgerichts aufzuzeigen (siehe nebenstehend das Programm in französischer Sprache).