Asset-Herausgeber

Fachkonferenz

Das künftige tunesische Verfassungsgericht

zwischen einem Modell nach Kelsen und der US-amerikanischen Verfassungsjustiz

Der tunesische Verein für vergleichendes Verfassungsrecht und Völkerrecht (ATDCCDI) und die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) laden zu einer Fachkonferenz über das zukünftige tunesische Verfassungsgericht ein.

Asset-Herausgeber

Details

Die tunesische Verfassung vom 27. Januar 2014 will die Grundlagen des Rechtsstaates festschreiben, indem universelle Menschenrechte sowie die Ausgewogenheit der Machtverhältnisse im politischen System garantiert werden. Um diesen Werten und Prinzipien ihre praktische Dimension zu verleihen, sieht die tunesische Verfassung die Schaffung eines Verfassungsgerichts vor, das verantwortungsbewusst die Einhaltung der Rechtstexte gewährleistet. Die Fachkonferenz setzt sich zum Ziel, gemeinsam mit tunesischen und internationalen Experten, die Eigenschaften des zukünftigen Verfassungsgerichts aufzuzeigen (siehe nebenstehend das Programm in französischer Sprache).

Asset-Herausgeber

Zum Kalender hinzufügen

Veranstaltungsort

Tunis, Novotel

Kontakt

Dr. Hardy Ostry

Dr

Leiter des Auslandsbüros Washington, D.C.

hardy.ostry@kas.de
Kontakt

Dr. Edmund Ratka

Dr

Leiter des Auslandsbüros Jordanien

edmund.ratka@kas.de +962 6 5929777

Asset-Herausgeber

Bereitgestellt von

Auslandsbüro Tunesien