Die tunesische Verfassung des 27. Januars 2014: Drei Jahre Verfassungspraxis - Auslandsbüro Tunesien
Symposium
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Die Annahme der tunesischen Verfassung von 2014 kann als ein langer und schmerzhafter Prozess bezeichnet werden, in dem konservative und modernistische Kräfte erfolgreich um einen Kompromiss rangen.
Nach drei Jahren Verfassungspraxis in Tunesien stellt sich die Frage, ob die Verfassung die Wünsche des tunesischen Volkes nach einem ausgewogenen politischen System und nach dem Schutz allgemein anerkannter Grundrechte zufrieden stellen konnte.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Forschungsgruppe „Internationales Recht“ der Fakultät für Jura, Politik- und Sozialwissenschaft in Tunis möchte mit einer zweitägigen Tagung Bilanz zur dreijährigen Verfassungspraxis in Tunis ziehen. Verschiedene nationale und ausländische Wissenschaftler und Experten werden die tunesische Verfassungserfahrung diskutieren.
Die Veranstaltung beginnt mit einer Bestandsaufnahme bezüglich der bürgerlichen Freiheiten, politischen Institutionen und der Dezentralisierung in Tunesien. Im weiteren Verlauf präsentieren ausländische Experten ihre Bewertung zur tunesischen Verfassungspraxis.
Schließlich beschäftigen sich verschiedene Experten mit den Verfassungsartikeln zum Wahlsystem, zur Geschäftsordnung des Parlaments und zur Machtausübung, die ihrer Meinung nach und mit den heutigen Erkenntnisgewinnen überarbeitet werden müssten.