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KAS begleitet Initiative für Internationalen Verfassungsgerichtshof

von Dr. Hardy Ostry, Peter Rimmele

Tunesischer Staatspräsident würdigt Stiftungsengagement

Die Verabschiedung der neuen tunesischen Verfassung im Januar 2014 hat nicht nur in Tunesien, sondern weit über die Region hinaus die Diskussionen um den Stellenwert von Verfassungen und Verfassungsgerichtsbarkeit in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit gerückt.

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Zum gleichen Zeitpunkt, wo einige Experten bereits von einer neuen Welle der „Konstitutionalisierung“ sprechen, erfährt die vom tunesischen Staatspräsidenten Moncef Mohamed Marzouki bereits vor Jahren angestoßene und späterhin von dem tunesischen Verfassungsrechtler Yadh Ben Achour weiter ausgearbeitete Initiative zur Gründung eines „Internationalen Verfassungsgerichtshofes“ erneute Aktualität und Brisanz. Folgerichtig hatte die vom Präsidialamt der tunesischen Republik, dem International Institute for Democracy and Electoral Assistance (IDEA) sowie der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) am 12. Juni 2014 im Präsidentenpalast in Tunis organisierte internationale Konferenz „Das Projekt zur Schaffung eines Internationalen Verfassungsgerichtshofes: Bedingungen eine Nachhaltigkeit“ zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland angezogen, um dieses zugleich ehrgeizige wie bedeutende Projekt zu diskutieren. Die KAS begleitet das Projekt im Rahmen seines regionalen Rechtsstaatsprogramms Nahost / Nordafrika (Beirut, Libanon) sowie des Länderbüros Tunesien.

Staatspräsident Marzouki äußerte in seiner Begrüßungsansprache gerade auch mit Blick auf die aktuellen Ereignisse in Ägypten und Syrien die Notwendigkeit international verankerter Verfassungsnormen, deren Respekt und Befolgung in letzter Konsequenz auch sanktioniert werden müssten. Er sei sich der Schwierigkeiten auf dem zur Implementierung einer solchen „globalen Verfassungsinstanz“ bewusst, sehe aber zugleich den Weg dorthin als einen ebenso entscheidenden für die Sicherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit, so Marzouki. Nachdem die Organisatoren bereits im Vorjahr das Projekt in Tunis vorgestellt hatten und es zugleich von Tunesien im September 2013 in die Vollversammlung der Vereinten Nationen eingebracht worden war, verfolgten sie mit der diesjährigen Konferenz das Ziel, konkrete Schritte auf dem Weg hin zur Implementierung zu diskutieren.

In vier unterschiedlichen Panels ging es dabei zum einen nochmals um die Zielvorgaben eines solchen Gerichtshofes, die neben der Sanktionierung entsprechenden Fehlverhaltens von Staaten auch deren verfassungsrechtliche Beratung vorsehen. Darüber hinaus wurden Strategien diskutiert, die zu Verbreiterung der Unterstützung des Gerichtshofes führen sollen. Als zentrale Herausforderung für den Erfolg des Projektes wurde dabei insbesondere die intensive Einbindung der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft definiert. Gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Internationalen Strafgerichtshof und der in diesem Zusammenhang immer wieder aufkommenden Fehlperzeptionen wurde auf die Notwendigkeit verwiesen, den gesamten Diskussionsprozess so transparent und offen wie möglich zu gestalten. Es gelte zudem die Schwierigkeiten und Hürden auf dem Weg klar zu identifizieren und zu benennen: Nationalstaaten werden auch mit Blick auf ihre eigenen Verfassungen damit Probleme haben, ihre verfassungsrechtliche Souveränität zugunsten einer supra-nationalen determinieren zu lassen. Daher müsse insbesondere auch auf das Verhältnis zu nationalen und regionalen verfassungsrechtlichen Instanzen geachtet werden.

Staatspräsident Marzouki bedankte sich zum Abschluss der Konferenz bei allen Referenten und Teilnehmern persönlich und würdigte dabei auch das Engagement der KAS bei der Unterstützung des Projektes.

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6. Mai 2013
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