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Veranstaltungsberichte

Verfassungswidrige Regierungswechsel: Ansätze aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und die Forschungseinheit für internationales Recht, internationale Gerichtsbarkeit und vergleichendes Verfassungsrecht luden am 04. und 05. April 2013 zu einem internationalen Kolloquium.

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Im Rahmen dieses internationalen Kolloquiums diskutierten ausgewiesene tunesische Experten des internationalen und Verfassungsrechts sowie Experten aus verschiedenen westlichen und arabischen Ländern über das Thema 'rechtswidriger Regierungswechsel: Ansätze aus verfassungs- und völkerrechtlicher Sicht'.

Ziel des Kolloquiums war es, die verfassungswidrigen Regierungswechsel aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Dies insbesondere im Kontext der politischen und sozialen Veränderungen in der arabischen Welt sowie der damit verbundenen internationalen Auswirkungen. Eröffnet wurde die Veranstaltung durch Michael Gahler, Mitglied des Europäischen Parlaments und ehemaliger Chef der EU-Wahlbeobachtungsmission für Tunesien im Jahr 2011. In seinem Impulsvortrag unterstrich er, dass ein politischer Transitionsprozess hin zu einer Demokratie und einem Rechtsstaat, kein linearer Prozess sei. Eine der größten Herausforderungen sei es, so Gahler, die politische Landschaft - einschließlich der Parteien und Institutionen - umzugestalten. Auch sei es wichtig, die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der zentralen staatlichen Organe zu garantieren sowie zivilgesellschaftliche Akteure zu fördern.

Der Leiter des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Tunis, Dr. Hardy Ostry, ergänzte in seiner Ansprache, dass die Revolutionen in Tunesien, Ägypten und Libyen gezeigt hätten, dass es niemals zu spät sei Diktaturen zu 'bekämpfen'. Allerdings sind diese Revolutionen über die Prinzipien einer konstitutionellen Demokratie, auf denen die internationalen Organisationen in ihrer Ablehnung antikonstitutioneller Regierungswechswel fußen, hinausgegangen, so Dr. Ostry.

Für Prof. Rafâa Ben Achour hat es immer verfassungswidrige Regierungswechsel gegeben, allerdings wurden sie gesetzlich nicht entsprechend erfasst. Auch ist die Wahrnehmung dieser Regierungswechsel aus der Perspektive des Verfassungsrechts und des Völkerrechts nicht dieselbe. Aus verfassungsrechtlicher Sicht handelt es sich ganz einfach um einen politischen Sachverhalt, ein außerrechtliches Phänomen, zu dem aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Position bezogen werden kann. Aus völkerrechtlicher Sicht gehören diese Regierungswechsel zu den Fragen, die in den exklusive Kompetenzbereich der jeweiligen Staaten fallen. Dies werde zudem auch garantiert durch das Prinzip der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, so Prof. Ben Achour.

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Kontakt

Dr. Holger Dix

Dr. Holger Dix

Leiter des Regionalprogramms Politischer Dialog Subsahara-Afrika, Interimsleiter des Auslandsbüros Südafrika

holger.dix@kas.de +27 11 214 2900 +27 11 214 2914

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