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Ein Herbst, 30 Jahre später

RAF: Wie der Staat sich bewährte und erneut herausgefordert sieht

Es ist viel über ihn diskutiert worden: über den „deutschen Herbst“, gerade in diesen Tagen, in denen sich die Befreiung der „Landshut“ und die Ermordung Harms Martin Schleyers jährt.

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Dass es sich beim

„deutschen Herbst“ um einen belasteten Begriff handelt, wird gerne

übersehen. Er ist im Umfeld jener entstanden, die dem Linksextremismus

zumindest nicht distanziert gegenüber standen - abgeleitet aus dem Titel

einer Filmcollage („Deutschland im Herbst"), in der sich 18 Regisseure 1978

mit den Reaktionen des Staates auf den RAF-Terror kritisch

auseinandergesetzt haben.

Auch aus einem anderen Grund ist der Terminus problematisch: Es wird der

falsche Eindruck erweckt, die Republik sei durch den linksextremistischen

Terror in Gefahr, ja gleichsam bis in eine Art „Dämmerung" kurz vor einem

düsteren Winter gebracht worden - so als ob die Republik nur noch einen

Hauch davon entfernt gewesen sei, die „Maske des Gesitteten zu verlieren"

(Jacques Schuster).

Die Taten der RAF haben in unserem Gedächtnis tiefe Spuren hinterlassen:

Mehr als 30 Menschen sind ermordet, etwa 200 zum Teil schwer verletzt

worden. Und doch wird dem Terror mit dem Begriff „Deutscher Herbst" eine

Bedeutung verliehen, die er so nie hatte. Nach eigenem Bekunden war es das

Ziel der Terroristen um Ensslin, Baader und Meinhof, mit dem „bewaffneten

Kampf" das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische System der

Bundesrepublik zu zerstören und durch eine andere Ordnung zu ersetzen.

Terroristische Gewalt sollte den Staat zu Reaktionen veranlassen, die die

rechtsstaatlichen Prinzipien missachten und damit die „wahre Natur" des

Systems „demaskieren und entlarven".

In der Realität haben die RAF-Terroristen durch ihre Gewalttaten die

Bundesrepublik, ihre Freiheitlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Integrität

nicht gefährdet. Sie haben sie eher gestärkt. Nach anfänglich teilweise

hilflosen Reaktionen haben die Institutionen des Staates gerade im

Zusammenhang mit den Ereignissen im September und Oktober besonnen reagiert.

Die Parteien erlagen nicht der Verführung, sich gegenseitig für den

Terrorismus verantwortlich zu machen, sondern arbeiteten in der Zeit der

existentiellen Entscheidungen eng zusammen. Die entscheidende Niederlage der

RAF war, dass es ihr nicht gelungen ist, den Rechtsstaat im Herbst 1977

nachhaltig zu verletzen.

Die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien angesichts neuer Gefahren bleibt

die entscheidende Herausforderung. Zweifelsohne geht heute die größte

Bedrohung von islamistisch motiviertem Terror aus. Können wir deswegen die

Gefahr, die von linksextremen Gewalttätern ausgeht, ignorieren? Ist mit der

Selbstauflösung der RAF jede Gefahr linksextremen Terrors in Deutschland für

ewig gebannt?

Jede Form von Terrorismus benötigt ein Mindestmaß an Sympathie. Auf diesem

geistigen Klima gründete bis in den Herbst 1977 das krude Selbstbewußtsein

der „Stammheimer". Man denke an die „klammheimliche Freude" des Göttinger

„Mescalero" über den „Buback-Mord" und die Rückendeckung der 44

Hochschullehrer für den Autor des Pamphlets ebenso wie an die unsägliche

Metapher Bölls vom Krieg der „6 gegen 60 Millionen". Erst als dieser fatale

„Humus" nicht mehr ausgebracht wurde und das öffentliche Interesse an Worten

und Taten der RAF verblasste, erfolgte in den 90er Jahren die

Selbstauflösung „mit pathetischem Eigenlob und großer Geste" (Horst Herold).

Eine direkte Linie zwischen dem Linksterrorismus der Nach-68er Zeit und den

radikalen Teilen der Antiglobalisierungsbewegung ziehen zu wollen, wäre

übertrieben. Aber neue Sympathien und ein neues Selbstbewusstsein

linksradikaler Gruppen und die Tendenz zur Romantisierung dieser Zeit sind

nicht zu verkennen. Die Neugründung des SDS als Hochschulverband der

„Linken" ist nur ein Beispiel dafür. Ein zweites Beispiel - in diesem Fall

für die Verharmlosung von Gewalt und die Verklärung von Personen - ist die

Umbenennung von Abschnitten der Berliner Kochstraße in

„Rudi-Dutschke-Straße". Dieser bizarre Akt ist nicht etwa ein romantisches

Geplänkel. Nein, es geht um die Ächtung jeglicher Gewalt in der politischen

Auseinandersetzung. Rudi Dutschke war alles andere als eine Art „Ghandi der

Linken", der seine Vorstellungen von Gerechtigkeit und Sozialismus mit

friedlichen Mitteln erreichen wollte. Die Forschungen von Wolfgang Kraushaar

und Zitate Dutschkes belegen mehr als deutlich, dass er Gewalt von Anfang an

befürwortete, ja sogar predigte. „Wir dürfen nicht von vornherein auf eigene

Gewalt verzichten", propagierte Dutschke.

Aus seinen Einlassungen wird deutlich, dass der Gedanke der „Stadtguerilla",

der zum ideologischen „Masterplan" der RAF-Terroristen wurde, maßgeblich auf

ihn zurückgeht. Die Konfrontation mit der Staatsgewalt sei zu suchen und

unbedingt erforderlich, betont Dutschke und spricht von „konspirativen

Aktionsformen" gegen Nervenpunkte des Systems. Dies zeigt: Gewalt war kein

„Verfalls- und Verzweiflungsprodukt" des radikalen Teils der 68er Bewegung,

sie war keine „verständliche" Reaktion auf das vermeintlich eskalierende

Handeln des Staates, sondern eine immanente Begründung ihrer Aktionen.

Umso mehr muss es beunruhigen, wenn heute Mitbegründer von Attac Gewalttaten

im Vorfeld des G 8-Gipfels als Reaktion auf Gewalt der G 8 bezeichnen. So

grundfalsch und gefährlich diese Argumentation ist: Das Thema

„Globalisierung" muss uns als ein Wurzelgrund für neue Radikalisierungen

dazu herausfordern, Sorgen um Gerechtigkeit im nationalen und

internationalen Rahmen ernst zu nehmen und den Dialog mit all jenen zu

suchen, die ihren Bedenken ohne Gewalt Ausdruck verleihen.

Auf den Terror der RAF waren Staat und Gesellschaft trotz vieler Anzeichen

nicht wirklich vorbereitet. Vielleicht hat uns auch deshalb der Herbst 1977

mit einer bis heute nachhallenden Wucht getroffen. Gerade deshalb gilt es,

den Feinden der Freiheit frühzeitig wachsam entgegenzutreten - mit einer

gewissen Gelassenheit, aber auch mit der notwendigen Aufmerksamkeit. Wenn

die Diskussion um die Ereignisse vor dreißig Jahren geschärfte Sinne für die

Notwendigkeit der Bewahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der

Zukunft hinterlassen würde, hätte sie ihren Zweck erfüllt.

Mit freundlicher Unterstützung des Bayernkuriers

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Berlin Deutschland