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Rückenwind für anstehende notwendige Reformen

Zur Volksabstimmung über den Schweizer Rundfunk und ihre Auswirkungen auf die Debatte in Deutschland

Gegner und Befürworter hatten dem Tag der Abstimmung mit Spannung entgegen gesehen. Das Ergebnis des Volksentscheids zur Rundfunkgebühr in der Schweiz („No Billag“) war dann aber doch viel klarer, als die einen erhofft und die anderen befürchtet hatten: 71,6 Prozent der Wähler lehnten die Vorlage der Gebührengegner ab. Oder anders ausgedrückt: Immerhin stimmte ein Drittel für die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Systems.Über das Ergebnis der Abstimmung sprach die Redaktion mit Daphne Wolter, Expertin für Medienpolitik und Mitarbeiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung.

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Ein Fernseher steht in einem Kuhstall in der Schweiz.

Was bedeutet das Ergebnis für die Debatte in Deutschland?

Die Schweizer Initiative strahlt natürlich auch nach Deutschland aus. Die Abstimmung fällt in eine Zeit, da auch in Deutschland eine intensive Diskussion über eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stattfindet. Wäre das Ergebnis zuungunsten der SRG (Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft) ausgefallen, hätte sich der Gegenwind für ARD und ZDF bedeutend verschärft. Mit dem vorliegenden Resultat ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen, sollte es aber als Anlass nehmen, noch intensiver eine grundlegende Reform anzustoßen. Oder auch positiv-optimistisch formuliert: Das Schweizer Ergebnis gibt uns in Deutschland Rückenwind für die anstehenden und notwendigen Reformen.

Kritiker fordern seit Langem Sparrunden und Reformen - auch in Deutschland. Zu Recht - etwa wenn man bedenkt, dass Mittel für Rechtepakete wie etwa an den Olympischen Spielen oder der Fußball-Nationalmannschaft frei werden bzw. frei geworden sind?

Im Moment dreht sich bei der Debatte um die Strukturreform alles um den wenig klaren Begriff der Beitragsstabilität. Im Vordergrund stehen also Strukturveränderungen mit Einsparungspotenzialen. Das kann und darf aber nicht die einzige Stoßrichtung sein: Die zentrale Frage dreht sich vielmehr um die Inhalte und Profile der Sender von ARD und ZDF. Eine inhaltliche und quantitative Definition des Grundversorgungsauftrags und eine klare Abgrenzung zu den kommerziellen Angeboten sind längst überfällig. Medienpolitiker der Union fordern seit einiger Zeit, dass sich ARD und ZDF auf ihren Kernauftrag besinnen sollten. Daher gilt es nun, sich gemeinsam mit allen Beteiligten mit der Gestaltung eines zeitgemäßen Auftrags auseinanderzusetzen und die Fernsehprogramme entsprechend zu gestalten. Und dabei kann auch die Frage geklärt werden, ob die Grundversorgung auch gesichert wäre, wenn RTL oder ein anderer privatfinanzierter Sender zum Beispiel die Länderspiele der Fußball-Nationalmannschaft übertragen würden.

Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk darauf drängt, zukünftig auch mehr Freiheit in der Berichterstattung online zu erhalten, wehren sich die Presseverlage gegen einen solchen Vorstoß. Sie fürchten um ihre Marktposition. Wie also kann unter diesen schwierigen Voraussetzungen ein Reformmodell aussehen?

Nach der sogenannten Entwicklungsgarantie hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk u.a. die Aufgabe, sich den veränderten Sehgewohnheiten der Nutzer anzupassen. Bereits der erste mediale „Urknall“ vor rund 30 Jahren hat den Öffentlich-Rechtlichen mit der Einführung des Privatrundfunks einen grundlegenden Umbruch beschert und das hat ihm - wenn man sich die deutsche TV-Landschaft im internationalen Vergleich ansieht – bei weitem nicht geschadet. So kann auch der zweite große „Urknall“ in Gestalt der medialen Digitalisierung dazu beitragen, dass ARD und ZDF davon profitieren und nicht zum Opfer dieser digitalen Entwicklung werden. Grundsätzlich gilt, dass eine Expansion des sogenannten Telemedienauftrags nicht losgelöst von Struktur und Auftrag beschlossen werden kann, sondern der Telemedienauftrag in die Strukturdebatte integriert werden muss. Das Mediensystem der analogen Zeit, in dem es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und privater Presse gab, ist durch die Digitalisierung und insbesondere durch das Internet aufgehoben. Es wäre jedoch realitätsfern, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu untersagen, den Grundversorgungsauftrag auch im Internet zu erfüllen. Gerade die jüngeren Zuschauer bzw. Nutzer von Informationsinhalten sind vermehrt im Netz anzutreffen, als vor dem Fernsehbildschirm. Und auch sie zahlen die Rundfunkgebühr und haben ein Recht darauf, die öffentlich-rechtlichen Inhalte zu konsumieren. Das darf aber andersherum kein Freiticket für ARD und ZDF werden, unendlich im Netz zu expandieren. Der Sendungsbezug könnte hier ein Richtwert sein, sodass zum Beispiel der reine Textjournalismus weiterhin den Verlagen vorbehalten ist, hingegen die Öffentlich-Rechtlichen im Netz Bewegtbild-Beiträge und ihre eigenen Sendungen anbieten.

Ähnliche Debatten wie jetzt in der Schweiz gibt es in Italien, Großbritannien oder den Niederlanden. Länder, in denen populistische Parteien zuletzt Erfolge feierten. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Legitimationsdebatte des öffentl.-recht. Rundfunks und dem pol. Klima im Land?

Nein, es gibt keinen unmittelbaren Bezug. Die populistischen Parteien haben die längst geführte Debatte zwar aufgenommen und teilweise sehr einseitig in ihren Wahlprogrammen mit entsprechenden Forderungen unterlegt. Einen Wunsch nach Reformen des öffentlich-rechtlichen Systems gibt es aber auch in Frankreich, wo es im Moment Emmanuel Macron sehr deutlich macht und auch in Deutschland führen wir die Diskussion um eine Erneuerung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks schon weitaus länger, als es die AfD gibt.

Grundsätzlich betrachtet widersprechen die Forderungen der „Beitragsgegner“ dem Grundgedanken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vor allem den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Abschaffung des Rundfunkbeitrags wäre de facto die Aufgabe der dualen Rundfunkordnung. Aber: Die Forderungen beinhalten gleichzeitig auch einen Ruf nach einer grundlegenden Reform des öffentlich- rechtlichen Rundfunks. Das ist wichtig und es ist an der Zeit, die Reform auch anzugehen und endlich umzusetzen. Ansonsten läuft man Gefahr, „abenteuerliche“ Vorschläge der AfD (wie z.B. die Umwandlung des öffentliche-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlfernsehen) weiterdenken und zu diskutieren zu müssen.

Warum brauchen wir angesichts sinkender Quoten von ARD und ZDF noch öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland? Entfällt nicht die Legitimationsgrundlage, wenn kaum noch einer zusieht und hört?

Vorab ein klares Bekenntnis: Unsere demokratische Grundordnung braucht einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einen „Dienstleister der Mediendemokratie“, der sich deutlich von den privaten Angeboten abgrenzt.

Wir brauchen verlässliche Quellen und Orte der Orientierung für einen beständigen Qualitätsjournalismus. Mein Wunsch wäre, dass sich ARD und ZDF noch stärker als Verbund verstehen und aktiv für unsere medienplurale Demokratie einstehen. Es ist wichtig, dass sich die Politik in diesen Zeiten ausdrücklich zur verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie bekennt.

Diese Finanzierung braucht jedoch auch die Akzeptanz der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Vor dem Hintergrund einer durch Rundfunkbeiträge abgesicherten finanziellen Unabhängigkeit hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk geradezu die Pflicht, durch eine geschärfte Profilbildung sich noch deutlicher von den privaten Anbietern – sowohl aus dem Presse- als auch Fernsehbereich abzuheben.

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Kontakt

Daphne Wolter

Daphne Wolter

Leiterin der Abteilung Demokratie, Recht und Parteien

daphne.wolter@kas.de +49 30 26996-3607

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