Man unterscheidet in Europa zwei grundsätzliche Finanzierungssysteme für Renten- und Sozialleistungen: das Bismarck- und das Beveridge-System.
Das Beveridge-System ist nach William Henry Beveridge (1879 – 1963) benannt, der mit seinen
Vorschlägen das britische Sozialsystem nach dem 2. Weltkrieg prägte. Charakteristisch für das
Beveridge-System ist:
- Es deckt die gesamte Bevölkerung ab.
- Die Leistungen werden überwiegend aus dem Staatsbudget finanziert.
- Es sieht einheitliche Pauschalleistungen vor.
Das
Bismarck-System zur Finanzierung von Renten- und Sozialleistungen geht auf die
Sozialgesetzgebung zurück, die in den 1880er Jahren unter Reichskanzler Otto v. Bismarck
eingeführt worden ist. Die wichtigsten Merkmale sind:
- Zu den zu sichernden Personen zählen Arbeitnehmer/Erwerbstätige.
- Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch Beiträge, die nach dem Einkommen gestaffelt sind.
- Die Bemessung der Geldleistungen aus dem Sicherungssystem wird auf der Grundlage der ausgefallenen Löhne/Gehälter berechnet.